Gehobener Dienst der Steuerverwaltung (LL.B.)

Der Studiengang "gehobener Dienst der Steuerverwaltung" bildet die Beamtinnen und Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg aus.

 

Nach erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung erhalten Sie die Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Dienst. Zudem erwerben Sie nach erfolgreichem Studienabschluss zusätzlich den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.).

Das wichtigste in Kürze

Akademischer Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Dauer, Studienart, ECTS: 3 Jahre / Vollzeitstudium / 180 ECTS
Semesterbeginn: 1. Oktober und 1. März eines jeden Jahres
Standort: Campus HVF / Bleyle-Areal
Status: Beamtin/Beamter auf Widerruf
Anwärterbezüge rund 1.400 Euro (brutto)

Weitere Informationen

Ausbildungsziel und Studieninhalt

 

Studienziele sind das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und die Verleihung des Hochschulgrades Bachelor of Laws (LL.B.).

 

Das Studium erstreckt sich über insgesamt drei Jahre. Es verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt. Der regelmäßige Wechsel zwischen Hochschule und Verwaltung gewährleistet eine umfassende und praxisnahe Vermittlung nahezu aller Bereiche des Steuerrechts. Neben (steuer-) rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden auch methodische Kompetenzen vermittelt, um den vielfältigen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.

 

Nach erfolgreichem Studium können die Absolventinnen und Absolventen in der gesamten Steuerverwaltung des Landes — in den Finanzämtern, in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe oder im Ministerium für Finanzen — eingesetzt werden.

Das Studium kann zum ersten Oktober oder zum ersten März begonnen werden.

Das insgesamt 3-jährige Studium umfasst Fachstudien mit 21 Monaten an der Hochschule und eine 15-monatige berufspraktische Ausbildung bei dem selbst gewählten Ausbildungsfinanzamt.

 

Die Theoriephasen an der Hochschule setzen sich wie folgt zusammen:

  • Grundstudium I (fünf Monate)
  • Grundstudium II (vier Monate)
  • Grundstudium III (fünf Monate)
  • Hauptstudium (sieben Monate)


Die 15-monatige Praxisphase ist in vier Abschnitte unterteilt und findet im Ausbildungsfinanzamt statt:

  • Berufspraxis I (sechs Monate)
  • Berufspraxis II (drei Monate)
  • Berufspraxis III (fünf Monate)
  • Berufspraxis IV (ein Monat)

Für das Studium benötigen Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss.

Weitere Voraussetzungen finden Sie unter https://www.steuer-kann-ich-auch.de/bewerben/

Bitte bewerben Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der Oberfinanzdirektion Karlsruhe für das Studium: https://www.steuer-kann-ich-auch.de/bewerben/

 

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Kontakt

Melanie Bittner, M. A.
Fakultät II

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