Einführungspraktikum vor dem Studium

Als Dienstelle haben Sie die Möglichkeit, im Bewerbungsverfahren geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Einführungspraktikum mit auszuwählen.
Das Einführungspraktikum setzt sich aus einem vierwöchigen Einführungslehrgang und einer praktischen Ausbildung zusammen. Im Einführungspraktikum sollen sich die Auszubildenden mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung vertraut machen und dabei allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für die Arbeit in der Verwaltung erforderlich sind. Das Einführungspraktikum dauert sechs Monate und beginnt jedes Jahr am 1. September.
Leitfaden für die Ausbildungsstellen
Im Rahmen des Einführungspraktikums müssen die Praktikant:innen in mindestens zwei Praktikumsstationen mit einer Einsatzdauer mindestens 6 Wochen beurteilt werden. Legen Sie die Beurteilungen bitte bis spätestens zum 1. März der jeweiligen Hochschule vor.
Vorlage Beurteilungsbogen für das Einführungspraktikum
Einführungspraktikumsstelle werden
Alle Dienststellen sind bereits im gemeinsamen Bewerbungsportal der Hochschulen Ludwigsburg und Kehl als Ausbildungsstelle registriert. Somit müssen Sie Ihre Stelle nur noch aktivieren, wenn Sie aktuell Bewerbungen annehmen möchten. Sobald keine Bewerbungen mehr gewünscht sind, deaktivieren Sie das Angebot bitte wieder. Nur aktive Stellen sind für Studieninteressierte sichtbar und auswählbar. Bitte halten Sie Ihr Ausbildungsangebot im Bewerbungsportal stets aktuell.
Sofern Ihnen die Benutzerkennnung Ihrer Dienststelle nicht vorliegt, können Sie diese gerne bei uns erfragen.
Anleitung zur Aktiv-/Inaktivschaltung und zum Bewerbungsportal
Bewerbungsauswahl
Im Bewerbungsportal können Sie alle Bewerberinnen und Bewerber einsehen, die Ihre Ausbildungsstelle als Wunsch-Ausbildungsstelle ausgewählt haben. Aus diesem Bewerberpool treffen Sie Ihre Auswahl. Nach Abschluss Ihres individuellen Auswahlverfahrens und einer gegenseitigen Zusage tragen Sie Ihre Entscheidung anschließend im Bewerbungsportal ein.
Bitte sagen Sie allen Bewerbenden, die Sie im Verfahren nicht berücksichtigen können, außerhalb des Portals ab.
Zulassung
Die Hochschulen entscheiden Ende Juli mittels einer landesweiten Rangliste aller Bewerbenden auf Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung über die Vergabe der Studienplätze. Den Status Ihrer ausgewählten Bewerber:innen können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Kontakt:
Link zum Bewerbungsportal Einführungspraktikum
Vertiefungspraktikum nach dem 3. Semester

An das Grundlagenstudium schließt sich eine 14-monatige Praxisphase an, die vom 15. Juli bis zum 14. September des darauffolgenden Jahres dauert. Sie besteht aus vier unmittelbar aufeinanderfolgenden Praxisabschnitten, die jeweils mindestens drei Monate umfassen und in unterschiedlichen Vertiefungsbereichen stattfinden müssen. Einer dieser Abschnitte kann auf bis zu fünf Monate verlängert werden. Die rechtlichen Vorgaben für die Praxisphase sind in den §§ 18, 22 und 23 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst (APrOVw gD) geregelt. Den Abschluss der Praxisphase bildet ein Freistellungsmonat, der für die Anfertigung der Bachelorarbeit vorgesehen ist.
Gemäß § 18 Abs. 4 APrOVw gD stehen folgende fünf Vertiefungsschwerpunkte zur Auswahl:
- Organisation, Personal und Informationsverarbeitung
- Ordnungsverwaltung
- Leistungsverwaltung
- Wirtschaft und Finanzen sowie öffentliche Betriebe
- Kommunalpolitik und Führung im öffentlichen Sektor
Die vier Praxisstationen müssen sich auf vier unterschiedliche dieser fünf Vertiefungsbereiche verteilen. Die Wahl des Themas für die Bachelorarbeit ist hingegen nicht an einen bestimmten Schwerpunkt gebunden. Als Einsatzstellen kommen unter anderem Städte und Gemeinden, Landratsämter sowie Landesbehörden infrage (§ 3 APrOVw gD).
Zu den verpflichtenden Bestandteilen der Praxisphase zählen gemäß § 22 Abs. 3 APrOVw gD ein Einsatz in einer kleinen Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie ein weiteres Pflichtpraktikum in der Privatwirtschaft, einem anderen Bundesland, im Ausland oder bei einem Verband. Dieses zweite Pflichtmodul wird als Sonderfallpraktikum bezeichnet.
Nach § 18a APrOVw gD besteht zudem die Möglichkeit, die Praxisphase auf Antrag in Teilzeit zu absolvieren (dadurch verlängert sich die Praxiszeit um ein Jahr). Dieses Modell richtet sich insbesondere an Studierende mit familiären Verpflichtungen, beispielsweise junge Eltern.
Praxisstelle für Vertiefungspraktikum werden
Wenn Sie sich als Praxisstelle registrieren und Ihr Stellenangebot in unserer Jobbörse veröffentlichen möchten, melden Sie sich bitte in der Datenbank der Hochschule Ludwigsburg für Ausbildungsstellen in der Praktischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst an.
Mindestanwesenheitszeiten im Praktikum
Die Hochschulen Kehl und Ludwigsburg haben gemeinsam festgelegt, dass für die Anerkennung des Praktikums mindestens sechs Wochen in der Praxisstelle absolviert werden müssen. Dies entspricht insgesamt 30 vollen Arbeitstagen. Nur wenn diese Mindestarbeitszeit erreicht wird, kann das Praktikum von der Hochschule anerkannt werden. Krankheitstage, Urlaub, Freistellungen, Feiertage sowie die AG-Wochen werden dabei nicht auf die erforderliche Mindestanwesenheitszeit angerechnet.
Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums durch die Hochschule ist außerdem, dass die Praxisstelle das Praktikum fachlich bewerten kann.
Kontakt: