Ablauf

Schritt 1: Finden einer Erstbetreuung

Zunächst müssen Sie eine Erstbetreuerin oder einen Erstbetreuer finden.
Voraussetzung ist, dass jene oder jener Mitglied im Promotionszentrum des Promotionsverbands ist. Weiter muss das ausgesuchte Thema in das Fachgebiet der Erstbetreuung passen. Zu beachten ist, dass sowohl Erst- als auch Zweitbetreuer Mitglied im Promotionszentrum des Promotionsverbands sein müssen. Eine Zweitbetreuung ist nicht verpflichtend, kann jedoch das Promotionsvorhaben sinnvoll ergänzen. Die Zweitbetreuung muss über eine Promotionsberechtigung verfügen.

Es ist eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen. Diese enthält die Rechte und Pflichten des Doktoranden oder der Doktorandin sowie jene der Erst- und Zweitbetreuung.
Es sind die Mindestinhalte nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) zu beachten.
Ein Muster einer Betreuungsvereinbarung finden Sie in den Anlagen zur Rahmenpromotionsordnung unter diesem Link. Siehe auch hier.

 

Schritt 2: Antragstellung auf Annahme im Promotionsverband

Voraussetzung für die Annahme ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen gem. § 6 der Rahmenpromotionsordnung sowie besondere Voraussetzungen nach der fachlich einschlägigen Promotionsordnung erfüllt (siehe Zulassungsvoraussetzungen).

Sie haben eine geeignete Erst- und ggf. auch bereits die Zweitbetreuung gefunden, die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und möchten nun Ihr Promotionsvorhaben anmelden?  
Hierfür registrieren Sie sich zunächst im PROMAS BW Portal. Nach der erfolgten Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. 

 

Beachten Sie hierbei die Checkliste zur Antragsstellung auf der Homepage des Promotionsverbandes (Link siehe unten)
Der Antrag muss der vom Verband vorgeschriebenen Form entsprechen. Einen Musterantrag finden Sie in den Anlagen zur Rahmenpromotionsordnung unter https://www.promotionsverband-bw.de/amtliche-bekanntmachungen.
Für einen Promotionsantrag für ein Thema der Forschungseinheit V müssen dem Antrag zusätzlich ein Exposé über das Dissertationsvorhaben sowie eine Stellungnahme eines professoralen Mitglieds der Forschungseinheit V, die eine positive Prognose über das Dissertationsvorhaben erlaubt, beiliegen. Die besonderen Anforderungen und Voraussetzungen zur Promotion zum Dr. iur. sowie weitere Besonderheiten der Forschungseinheit V entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Forschungseinheit V auf der Homepage des Promotionsverbandeshttps://www.promotionsverband-bw.de/amtliche-bekanntmachungen.

Bei erfolgreicher Antragsstellung erhalten Sie einen Annahmebescheid. Siehe auch unter https://www.promotionsverband-bw.de/zur-promotion

 

Loggen Sie sich anschließend mit Ihren Zugangsdaten im PROMAS BW ​​​Portal ein und wählen die Schaltfläche “Annahme als Doktorand*in beantragen”. Um die Antragstellung auf Annahme abzuschließen, folgen Sie bitte den Hinweisen im Portal. 

Nutzen Sie zur Antragstellung gerne auch die bereitgestellte Kurzanleitung zu PROMAS BW. 


Bitte beachten Sie, dass zur vollständigen Bearbeitung Ihres Antrags eine beglaubigte Kopie Ihres promotionsberechtigenden Abschlusszeugnisses (i.d.R. Masterzeugnis) mit ersichtlicher Abschlussnote postalisch bei


Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg
Hospitalstr. 8
70174 Stuttgart


eingereicht werden muss!

 

Schritt 3: Immatrikulation an der Hochschule der Erstbetreuung

Die Immatrikulation an der Hochschule der Erstbetreuung ist gemäß §38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes nach Erhalt der Annahmebescheinigung verpflichtend. Die Immatrikulation selbst ist an die Hochschule zu richten.

Eine Befreiung von der Immatrikulation kann gem. § 38 Abs. 5 S. 1 HS 2 LHG nur erfolgen, wenn der Doktorand oder die Doktorandin hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig ist.
Tätig sein in diesem Sinne bedeutet, dass ein Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mind. der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bestehen muss.
Siehe auch unter https://www.promotionsverband-bw.de/zur-promotion

 

Schritt 4: Eröffnung des Promotionsverfahren

Auch für die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist es Voraussetzung, dass der Doktorand oder die Doktorandin weiterhin die oben genannten Bedingungen erfüllt (siehe Zulassungsvoraussetzungen).

Es muss ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden. Er hat schriftlich zu erfolgen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rahmenpromotionsordnung und der fachlich einschlägigen Promotionsordnung.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Maßgaben des §5 der Promotionsordnung der Forschungseinheit V bezüglich verpflichtender Fachkolloquien während der Promotion.