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Studieren mit Beeinträchtigung

Der Beginn eines Studiums ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden. Dazu zählen unter anderem das Ankommen in einer neuen Stadt, die Auseinandersetzung mit neuen Studieninhalten sowie das Bewältigen von Prüfungsanforderungen. Für Personen, die mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben, können darüber hinaus zusätzliche Hürden entstehen. Neben den regulären Anforderungen des Studienalltags sind häufig weitere Barrieren zu überwinden sowie besondere organisatorische und persönliche Herausforderungen zu bewältigen.

 

Um Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Studium zu ermöglichen, stellen wir umfassende Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebote bereit – von der Studienvorbereitung bis zum Studienabschluss.

 

Weitere Beratungsangebote an der Hochschule finden Hochschulangehörige im Intrant hier.

 

 

FAQ zu Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Wie barrierefrei ist der Campus?

Sämtliche Vorlesungsräume, Mensa und Cafeteria sind barrierefrei erreichbar. Barrierefreie Sanitäranlagen gibt es in jedem Gebäude, nicht aber in jedem Stockwerk. Diese sind über Aufzüge erreichbar. Parkplätze für Personen mit Merkzeichen G im Ausweis stehen auf dem Campus zur Verfügung.

 

Welchen Nachteilsausgleich gibt es?

Über Nachteilsausgleich entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden. Nachteilsausgleich können beispielsweise in Form von Pausen nach Bedarf, Schreibzeitverlängerung oder Nutzung technischer oder persönlicher Hilfsmittel gewährt werden. Die Beeinträchtigung muss dargelegt und durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.


Wie lauten die rechtlichen Grundlagen bei Behinderung oder chronischer Erkrankung?

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet die Benachteiligung behinderter Menschen. In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des jeweiligen Studiengangs ist das Verfahren zum Antrag auf Nachteilsausgleich geregelt. Sie finden die SPO auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.

 

Wo kann ich mich beraten lassen?

Sprechen Sie uns gerne an und wir versuchen in einem gemeinsamen Termin einen Weg zu finden. Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt

Beauftragte für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung