2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht am 30. Juni 2026

AKTUELLE FRAGEN DER IDENTITÄTSKLÄRUNG UND PASSBESCHAFFUNG IM AUSLÄNDER- UND STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT

 

„Erst der Pass, dann der Rest“, so lautete zusammengefasst das Credo des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil aus Dezember 2025. Darin verschärfte es sein Stufenmodell zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. Aber nicht nur im Einbürgerungsverfahren als höchste Stufe der Verfestigung des Aufenthalts ist die Identitätsklärung von Bedeutung. Sie spielt nahezu auf allen Ebenen des Aufenthalts eine Rolle. Bereits bei den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen von Aufenthaltstiteln für den Erhalt eines Bleiberechts kommt die Identität der Ausländer auf den Prüfstand. Bleibt sie ungeklärt, kann allenfalls eine Duldung „zweiter Klasse“ nach § 60b AufenthG erteilt werden. Fehlen auch hierfür die Voraussetzungen, wird ein Verfahren zur Rückführung und Passersatzbeschaffung eingeleitet.  
Bisher werden die Angaben zur Identitätsklärung (noch) nicht im Ausländerzentralregister erfasst. Die hierfür erforderlichen Informationen müssen daher auf den verschiedenen Ebenen des Aufenthalts durch die unterschiedlichen, mit der Identitätsklärung ausländischer Personen befassten Behörden grundsätzlich immer wieder erneut erhoben und bewertet werden. Dies wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, etwa zu den rechtlichen Anforderungen an die Identitätsklärung und den Voraussetzungen der Passersatzbeschaffung. Gilt das Credo „Erst der Pass dann der Rest“ auf allen Ebenen des Aufenthalts? Daneben ergeben sich auch tatsächliche Fragestellungen im Bereich der Handlungsmöglichkeiten und der Kommunikation der Migrationsverwaltung untereinander, insbesondere in dem Fall, in dem der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht nachkommt. Das ausgelaufene Chancenaufenthaltsrecht sollte einen Anreiz des Gesetzgebers zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung leisten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Bilanz solcher gesetzgeberischer Maßnahmen.
Die diesjährigen Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht widmen sich diesen rechtlichen Problemstellungen und praktischen Herausforderungen im Dialog von Wissenschaft, Migrationsverwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft.


Die Veranstaltung findet voraussichtlich in PRÄSENZ auf dem Hauptcampus der HVF Ludwigsburg statt.

Bitte beachten Sie die Informationen zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten am Standort.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist jedoch erforderlich.

 

Programm und Anmeldemöglichkeit hierzu folgen in Kürze.

© Kzenon | Canva
Fachtagung
2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht am 30. Juni 2026
Termin 30.06.2026
Zeitrahmen 09:15 - 17:00

Die Veranstaltung befindet sich in Planung. Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldemöglichkeit folgen in Kürze.