- selbstständige Aufgabenbearbeitung aller anfallenden Aufgaben im Umweltverwaltungsrecht, vorzugsweise in den Rechtsgebieten Allgemeiner Gewässerschutz, Altlasten und Bodenschutz sowie Immissionsschutz
- beispielsweise die Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Wasserrecht (u. a. Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen) sowie die Durchführung von wasserrechtlichen, altlastenrechtlichen, bodenschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Verfahren (Zulassungs- und Anordnungsverfahren)
- Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in den Aufgabengebieten
Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. der endgültige Aufgabenzuschnitt bleibt vorbehalten.