Exkursion zum Bundessozialgericht nach Kassel

Studentische Exkursion| Nachricht vom 21.05.2026

Einen Tag nach Abgabe der Bachelorarbeiten unternahmen Studierende des Studiengangs Rentenversicherung eine Exkursion zum Bundessozialgericht nach Kassel.

Pünktlich mit dem Zug in Kassel angekommen, wurde ab 11.00 Uhr die erste Verhandlung des 12. Senats, der über Revisionen in Angelegenheiten des Versicherungs- und Beitragsrechts entscheidet, verfolgt. Dass durch eine stufenweise Wiedereingliederung und der damit einhergehenden Teilzeittätigkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet würde, durch welches die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung wiederaufleben könnte, wurde vom Gericht verneint.

 

Die Verhandlungspause wurde genutzt, um von Herrn Luckhard, dem Pressesprecher des Gerichts, eine Institutionen- und Baugeschichtliche Führung durch das Gerichtsgebäude zu bekommen.

 

Anschließend wurde die zweite Verhandlung des 12. Senats verfolgt. Es ging um die Frage, ob ein Fahrlehrer selbständig tätig war oder sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befand. Das Landessozialgericht kam zum Ergebnis, dass eine selbständige Tätigkeit vorlag. Diese Entscheidung wurde vom Bundessozialgericht aufgehoben. Es wurde entschieden, dass in dem streitigen Zeitraum die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung erfüllt waren.

 

Im Anschluss an die Verhandlung stellten sich die Richter/innen für Fragen der Studierenden zur Verfügung. Die Studierenden fragten unter anderem, wie man Richter/in am Bundessozialgericht wird und ob es bei der Entscheidungsfindung auch kontrovers zugehen kann. Auch wurde das Herrenberg Urteil angesprochen.

 

Die Exkursion war sich einig, dass sich die Fahrt nach Kassel gelohnt hat und sie einen interessanten Einblick in die Arbeit der obersten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit bekamen.