Das Recht auf eine gute Verwaltung ist in Artikel 41 der EU-Grundrechtecharta verankert – doch eine wissenschaftlich anerkannte und umfassende Konzeptualisierung dessen, was "gute Verwaltung" konkret bedeutet, fehlt bislang. Diese Lücke erschwert nicht nur die verwaltungswissenschaftliche Forschung, sondern auch die Bewertung konkreter Reformen, etwa beim zunehmenden Einsatz von KI-Agenten in der öffentlichen Verwaltung.
Das Autorenteam um Prof. Dr. Michael Schorn (Institut für Wirtschafts- und Politikforschung, Köln / Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg), Dr. Julia Kaesmayr (Fachhochschule Kärnten) und Prof. Dr. Anna Steidle (Hochschule Ludwigsburg / Universität Hohenheim) stellt sich genau diesem Problem. Ihr Beitrag "Conceptualizing and Measuring Good Administration" erscheint im International Public Management Review und ist frei zugänglich als Open-Access-Publikation.
Die Studie folgt einem klaren methodischen Dreischritt:
- Rechtliche Fundierung: Die Kriterien guter Verwaltung werden systematisch aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht abgeleitet und mit den Präferenzen relevanter Stakeholder abgeglichen – aufbauend auf der Vorarbeit "Understanding the Quality of Administrative Action: Who and What Counts?".
- Präzise Operationalisierung: Mithilfe des C-OAR-SE-Verfahrens werden die rechtlich hergeleiteten Kriterien mit konkretem Verwaltungshandeln verknüpft – beispielhaft anhand rechtsgestaltender Verwaltungsakte wie Baugenehmigungen oder Einbürgerungsverfahren.
- Empirische Validierung: In einer Befragung von 519 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in kommunalen Verwaltungen Baden-Württembergs wurde ein Messinstrument mit 36 Items erprobt und statistisch ausgewertet.
Ergebnisse: Vier Dimensionen guter Verwaltung
Eine Hauptkomponentenanalyse der Befragungsdaten identifizierte vier weitgehend unabhängige Dimensionen, die gute Verwaltung messbar machen: Sorgfalt / Auftragserfüllung, Effizienz, Informationsqualität sowie Responsivität / Unterstützung.
Die Ergebnisse liefern dabei zwei besonders aufschlussreiche Befunde:
Häufig genannte Kriterien wie Fairness oder Verhältnismäßigkeit lassen sich nicht trennscharf einer einzigen Dimension zuordnen, sondern verteilen sich über mehrere. Pauschalfragen wie "Wie fair ist die Verwaltung?" erweisen sich damit als methodisch ungeeignet.
Der vielfach vermutete Zielkonflikt zwischen Effizienz und Sorgfalt findet in den Daten keine Bestätigung. Der Befund legt nahe, dass nicht allein die Menge an Ressourcen über Akkuratesse und Schnelligkeit entscheidet.
Bedeutung für Wissenschaft und Praxis
Die Studie richtet sich an zwei Zielgruppen. Für die Wissenschaft bietet der Ansatz eine Methode zur Identifikation von Public Values sowie inhaltlich valide Variablen für die empirische Verwaltungsforschung. Für Politik und Verwaltung entsteht eine analytische Grundlage für Benchmarking, Monitoring und die Evaluation von Reformen sowie technologischer Interventionen – etwa beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Die Autorinnen und der Autor betonen: In Zeiten tiefgreifender Transformation – digital, organisatorisch, rechtlich – braucht es klare Kriterien, um Veränderungsprozesse evidenzbasiert zu steuern. Eine valide Konzeptualisierung von Good Administration ist daher keine akademische Spielerei, sondern eine unabdingbare Voraussetzung für wirksame Verwaltungsmodernisierung.