2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht: Identitätsklärung und Passbeschaffung im Fokus

Institut für Angewandte Forschung| Nachricht vom 03.07.2026

Mit rund 350 Teilnehmenden aus dem gesamten Bundesgebiet stießen die 2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht auf große Resonanz. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, darunter aus Anwaltschaft, Justiz, Ministerien, Ausländerbehörden und kommunalen Verwaltungen, nutzten die Online-Fachtagung, um sich über aktuelle Entwicklungen der Identitätsklärung und Passbeschaffung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht auszutauschen. Die Vorträge spannten dabei den Bogen von grundlegenden Rechtsfragen über die aktuelle Rechtsprechung bis hin zu Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis und ersten Forschungsergebnissen.

 

Den fachlichen Auftakt übernahm Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle, Leiterin des Instituts für Ausländer- und Flüchtlingsrecht an der Hochschule. Sie stellte die Identitätsklärung als behördlichen Erkenntnisprozess in den Mittelpunkt und sprach sich für eine Präzisierung statt einer Absenkung der gesetzlichen Anforderungen aus. Als Reformansätze nannte sie unter anderem eine klarere Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten sowie die stärkere Berücksichtigung bereits gewonnener Erkenntnisse und früherer Identitätsfeststellungen.

 

Daran anschließend widmete sich Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Stufenmodell und dessen Bedeutung für das Ausländerrecht. Er zeigte auf, dass die Grundgedanken des Modells, insbesondere die abgestufte Bewertung von Beweismitteln, auch hier Orientierung bieten können. Eine starre Übertragung auf das Ausländerrecht werde den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht gerecht.

 

Den Blick auf die Auswirkungen dieser Rechtsprechung in der Einbürgerungspraxis richtete anschließend Ministerialrätin Brigitte Hellwig. Sie unterstrich die zentrale Bedeutung der Identitätsklärung als zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung und erläuterte, wie das Stufenmodell Beweiserleichterungen ermöglicht, wenn höherwertige Identitätsnachweise objektiv nicht beschafft werden können.

 

Wie sich die rechtlichen Vorgaben im Behördenalltag auswirken, zeigten Prof. Wolfgang Armbruster, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a. D., und Jonas Rahmelow vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Während Prof. Armbruster die rechtlichen Anforderungen der Passbeschaffung und die Mitwirkungspflichten der Betroffenen einordnete, veranschaulichte Rahmelow anhand praktischer Beispiele die vielfältigen Möglichkeiten der Identitätsklärung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren.

 

Den Schlusspunkt der Vortragsreihe setzten Dr. Laura Peitz und Randy Stache vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie präsentierten erste Ergebnisse des Forschungsprojekts WICA zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht die Identitätsklärung unterstützen kann, zugleich aber deutlich wird, dass die praktischen Herausforderungen in diesem Bereich weiterhin bestehen.