Garage ohne Wartezeit, Windrad vor der Tür, fehlender Wohnraum – was bringt das neue Bau- und Planungsrecht?

Institut für Angewandte Forschung| Nachricht vom 18.02.2026

4. Ludwigsburger Baurechtsgespräche diskutierten aktuelle Themen.

Wann darf ich meine Garage ohne Bauverfahren bauen? Wie nah rückt das nächste Windrad? Und kommen wir beim Thema Wohnungsnot endlich voran? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der 4. Ludwigsburger Baurechtsgespräche an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Derpa und Prof. Dr. Simone Wunderle als assoziiertem Mitglied organisierte das Institut für Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht eine Online-Fachtagung, die mit über 440 Teilnehmenden auf enorme Resonanz stieß. Als Trio mit Prof. Dr. Christian Walker führten sie durch das Programm und boten ein lebendiges Forum für den Austausch zwischen Hochschule, Justiz und Verwaltungspraxis.

Der „Bau-Turbo“: Schneller zum neuen Zuhause?

Ein großes Thema für alle, die händeringend Wohnraum suchen, ist der neue „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB). Prof. Dr. Christian Walker erklärte, wie Kommunen nun quasi den Schnellgang einlegen können. Um die Wohnungsnot zu lindern, ermöglicht der neue „Bau-Turbo“ massive Abweichungen vom normalen Planungsrecht. Für die Bevölkerung bedeutet das: Wohnprojekte können deutlich schneller genehmigt werden. In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass dies kein „Freibrief“ ist. Das bewährte Rücksichtnahmegebot bleibt der Schutzschild für Nachbarinnen und Nachbarn. Eine höhere bauliche Dichte im Viertel ist zwar künftig öfter möglich, darf aber nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führen. Entscheidend bleibt hierbei die Steuerung durch die eigene Gemeinde.

 

Energiewende direkt vor der Haustür

Dass die Energiewende Fahrt aufnimmt, merkt man spätestens bei der Planung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Ulrich Derpa beleuchtete die Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie „RED III“ zu Erneuerbaren Energien. In sogenannten Beschleunigungsgebieten fallen viele langwierige Prüfungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung weg. Prof. Dr. Matthias Proske, Verbandsdirektor des Verbands Region Karlsruhe und Sprecher der AG der Regionalverbände, ergänzte dies mit einem Bericht aus der Praxis der Regionalverbände, die unter Hochdruck daran arbeiten, zwei Prozent der Landesfläche für grüne Energie zu sichern. Die regionale Planungsoffensive ist auf der Zielgeraden, die Erneuerbaren Energien rücken also spürbar näher in die Fläche. Als Hürden benannte er, dass Regionalplanung, Beteiligung und digitale Verfahren hohe Ressourcen binden und Konfliktpunkte wie schwimmende Photovoltaik auf Baggerseen oder Übergangsfragen bis zur Rechtskraft von Plänen besondere Aufmerksamkeit erfordern.

 

Rechtssicherheit durch Urteile des Verwaltungsgerichtshofs

Besonders lebensnah wurde es beim Vortrag von Matthias Berton, Richter am Verwaltungsgerichtshof, der zeigte, dass das Recht kein starres Gerüst ist. Er präsentierte aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, bei denen es auch um den klassischen Nachbarschaftsstreit ging: Wie viel Abstand muss ein Neubau einhalten und wann ist ein Bauantrag inhaltlich zu unbestimmt?

 

Vereinfachungen und Beschleunigung des Bauens: Die LBO-Reform 2025

Abgerundet wurde der Tag durch Nadine Bischoff, Fachdienstleiterin Baurecht im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. Sie sprach zum Gesetz für das schnellere Bauen (LBO-Reform 2025). Hier gibt es gute Nachrichten für kleine Projekte wie Garagen oder Solaranlagen, diese können oft ohne bürokratische Hürden umgesetzt werden. Ein anderes Beispiel ist die Genehmigungsfiktion für Bauanträge, welche die Verwaltungen zu schnellerem Handeln zwingt. Außerdem können Kommunen Solaranlagen auf Dächern kaum noch durch strenge Gestaltungssatzungen (z. B. Farbvorgaben) verhindern.