Welche Chancen bietet das experimentelle Recht für innovatives Verwaltungshandeln und die Weiterentwicklung des Rechts? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Fachtagung Bürokratieabbau unter dem Titel „Deregulierung und der Beitrag experimentellen Rechts“ der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis diskutierten, wie neue rechtliche Spielräume erprobt und die gewonnenen Erkenntnisse für bessere Regelungen genutzt werden können.
Die Fachtagung unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Arne Pautsch und Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher knüpfte an die Auftaktveranstaltung der Hochschule zum Bürokratieabbau im Mai 2025 an, die sich mit der Rolle des Rechts als Ursache für überbordende Bürokratie befasste.
Rektorin Dr. Iris Rauskala betonte: Es gehe darum, überbordende Bürokratie durch bessere Rechtsetzung, gezielte Deregulierung und mehr Entscheidungsspielräume innerhalb des Rechts zum Wohle von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu reduzieren. Das Regelungsbefreiungsgesetz Baden-Württemberg und das Bundeserprobungsgesetz seien wichtige gesetzgeberische Impulse.
Kommunen stärken, Verfahren vereinfachen
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, stellte die Frage, wie der Rechtsstaat so organisiert werden könne, dass er handlungsfähig bleibe. Eine zu hohe Dichte an Regeln könne überfordern und Ergebnisse verzögern. Zugleich seien gute Regelungen eine wichtige Grundlage dafür, den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu gestalten. Darin liege auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
Jäger plädierte dafür, den Blick stärker auf die Zukunftsfähigkeit des Staates und die Rolle der Städte und Gemeinden zu richten. Kommunen setzten einen großen Teil der Vorgaben von Bund und Ländern um, deshalb müsse die Umsetzung vor Ort bei der Gesetzgebung mitgedacht werden. Dies gelte insbesondere angesichts der aktuellen Haushaltslage der Kommunen. Entscheidend sei es, den Kommunen mehr Verantwortung und Entscheidungsspielraum zu geben.
Rechtliche Spielräume mit klaren Grenzen
Dipl.-Jur. Kevin Otter, der sich am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen mit Reallaboren und Experimentierklauseln befasste, beleuchtete die grundrechtlichen Anforderungen an Deregulierung durch experimentelle Rechtsetzung.
Experimentierklauseln könnten befristete Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen. Sie seien jedoch kein Freibrief: Der Gesetzgeber müsse eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage schaffen und wesentliche Entscheidungen selbst treffen. Welche Abweichungen möglich seien, hänge unter anderem davon ab, ob es um Verfahrensregeln oder um materielle Schutzstandards gehe.
Otters Fazit: Experimentierklauseln können zur Deregulierung beitragen, führen aber nicht automatisch zu Bürokratieabbau. Entscheidend seien ein klar bestimmtes Erprobungsziel und ein passender Anwendungsbereich.
Regulatory Sandboxes: Innovation ermöglichen, Entlastung prüfen
Lukas Schwab forscht an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl von Prof. Dr. Krönke Lieb zum Thema Datenschutz-Sandbox. In seinem Vortrag gab er Einblick in die Struktur solcher Regulatory Sandboxes: Das Forschungsprojekt bietet Unternehmen und Behörden einen geschützten Experimentierraum, um innovative digitale Anwendungen unter realen Bedingungen datenschutzkonform zu testen.
Solche Sandboxen könnten Innovation und den Austausch zwischen Unternehmen und Behörden fördern, schafften aber keinen allgemeinen Freiraum außerhalb des geltenden Rechts, so Schwab.
Er zeigte auch ein mögliches „Bürokratie-Paradoxon“ auf: Antragstellung, Beratung, Überwachung und Berichtspflichten könnten zunächst zusätzlichen Aufwand verursachen. Bürokratieabbau sei daher nicht automatisch das Ergebnis einer Sandbox, sondern müsse als Ziel mitgedacht und anhand der Erprobung überprüft werden. Legislative Anpassungen seien dabei eher die Ausnahme; ein indirekter Bürokratieabbau sei jedoch möglich.
Modellregionen als Erprobungsräume
Sonja Nemetz aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellte das Bayerische Modellregionengesetz vor. Es ermöglicht Gemeinden, Landkreisen und Verwaltungsgemeinschaften, befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt zu werden, um unbürokratische Ansätze zu erproben und Deregulierungspotenziale zu identifizieren. Dabei seien bestimmte Rechtsbereiche ausgenommen; zudem dürften höherrangiges Recht, konkrete Gefahren und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Im Unterschied zum baden-württembergischen Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz erfolge die Befreiung durch Rechtsverordnung. Unterschiede zwischen den Bundesländern insbesondere hinsichtlich der Darlegungslast der Kommunen wurden auch in der nachfolgenden Diskussion deutlich.
Bundeserprobungsgesetz: befristet erproben, systematisch lernen
Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e. V. und ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, ordnete das Bundeserprobungsgesetz in die verschiedenen Formen befristeter Regelungsabweichung ein.
Das Gesetz ist am 09. Oktober 2026 in Kraft getreten. Es schafft eine fachübergreifende Grundlage für Reallabore und ermöglicht zudem durch eine allgemeine Experimentierklausel befristete Ausnahmen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes – etwa zu Verfahren, Form und Zuständigkeiten.
Als mögliche Erprobungsansätze nannte Meister-Scheufelen beispielsweise digitale oder gebündelte Anhörungsverfahren, den Verzicht auf Schriftformerfordernisse, automatisierte Nachweisabrufe oder die Bündelung von Zuständigkeiten. Für wirksames regulatorisches Lernen brauche es klar definierte Erprobungsziele, transparente Auswahlkriterien, eine zeitliche Befristung und eine systematische Evaluation. Erst wenn die Ergebnisse ausgewertet und daraus rechtliche Konsequenzen gezogen würden, könne experimentelle Rechtsetzung ihre Wirkung entfalten.
Austausch über Chancen und Herausforderungen
In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Reiner Boucsein (stellvertretender Geschäftsführer der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Ludwigsburg), Christopher Heck (Gemeindetag Baden-Württemberg), Dr. Hannah Keding (Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB), Dr. Gisela Meister-Scheufelen und Dr. Daniel O’Sullivan (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg) mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher die Chancen und Grenzen der neuen Regelungsansätze.
Als übergreifende Erkenntnis der Tagung bleibt: Experimentelles Recht kann Freiräume schaffen und neue Erkenntnisse für bessere Regelungen liefern. Damit daraus messbarer Bürokratieabbau wird, braucht es jedoch klare Ziele, tragfähige rechtliche Grundlagen, eine sorgfältige Auswertung und den Mut, erfolgreiche Ansätze in das reguläre Recht zu überführen.







