2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht am 30. Juni 2026
Wir laden Sie herzlich ein zu unseren 2. Ludwigsburger Gesprächen zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht:
Online-Fachtagung zu aktuellen Fragen der Identitätsklärung und Passbesschaffung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Datum: 30. Juni 2026
Zeit: 09:15 - 17:00 Uhr
Ort: Online
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle
„Erst der Pass, dann der Rest“, so lautete zusammengefasst das Credo des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil aus Dezember 2025. Darin verschärfte es sein Stufenmodell zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. Aber nicht nur im Einbürgerungsverfahren als höchste Stufe der Verfestigung des Aufenthalts ist die Identitätsklärung von Bedeutung. Sie spielt nahezu auf allen Ebenen des Aufenthalts eine Rolle. Bereits bei den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen von Aufenthaltstiteln für den Erhalt eines Bleiberechts kommt die Identität der Ausländer auf den Prüfstand. Bleibt sie ungeklärt, kann allenfalls eine Duldung „zweiter Klasse“ nach § 60b AufenthG erteilt werden. Fehlen auch hierfür die Voraussetzungen, wird ein Verfahren zur Rückführung und Passersatzbeschaffung eingeleitet.
Bisher werden die Angaben zur Identitätsklärung (noch) nicht im Ausländerzentralregister erfasst. Die hierfür erforderlichen Informationen müssen daher auf den verschiedenen Ebenen des Aufenthalts durch die unterschiedlichen, mit der Identitätsklärung ausländischer Personen befassten Behörden grundsätzlich immer wieder erneut erhoben und bewertet werden. Dies wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, etwa zu den rechtlichen Anforderungen an die Identitätsklärung und den Voraussetzungen der Passersatzbeschaffung. Gilt das Credo „Erst der Pass dann der Rest“ auf allen Ebenen des Aufenthalts? Daneben ergeben sich auch tatsächliche Fragestellungen im Bereich der Handlungsmöglichkeiten und der Kommunikation der Migrationsverwaltung untereinander, insbesondere in dem Fall, in dem der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht nachkommt. Das ausgelaufene Chancenaufenthaltsrecht sollte einen Anreiz des Gesetzgebers zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung leisten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Bilanz solcher gesetzgeberischer Maßnahmen.
Die diesjährigen Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht widmen sich diesen rechtlichen Problemstellungen und praktischen Herausforderungen im Dialog von Wissenschaft, Migrationsverwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft.
Die Online-Fachtagung richtet sich an Personen, die mit Flüchtlingsfragen sowie Angelegenheiten des Ausländerrechts, Asylrechts und Staatsangehörigkeitsrechts betraut sind, Integrationsbeauftragte sowie an Gleichstellungs- und Chancengleicheitsbeaufttragte.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist jedoch erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 12. Juni 2026 über Eveeno:
© Kzenon | Canva| Termin | 30.06.2026 |
| Zeitrahmen | 09:15 - 17:00 |