Karriere als Professor:in
Ausschreibung
Eine Bewerbung für eine Professur an der HVF Ludwigsburg ist nur dann möglich, wenn eine entsprechende Stelle ausgeschrieben ist. Sie finden ausgeschriebene Stellen bei den Stellenanzeigen. Initiativbewerbungen finden in der Regel keine Berücksichtigung.
Rechtliche Bedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstellungen ergeben sich primär aus § 47 Landeshochschulgesetz (LHG) in der jeweils geltenden Fassung: Landeshochschulgesetz
Altersgrenze
Die Altersgrenze für die Einstellung ergibt sich aus § 48 Landeshaushaltsordnung BW. Professorinnen und Professoren, die bislang noch nicht im Landesdienst waren, können in der Regel bis zur Vollendung des 47. Lebensjahres berufen werden. Möglicherweise erhöht sich die Altersgrenze um Zeiten der Pflege, des Wehr- oder Zivildienstes.
Perspektiven
Neben diesen rechtlichen Voraussetzungen wird in der Regel erwartet, dass ein Interesse besteht, den jeweiligen Studienbereich sowohl inhaltlich als auch didaktisch weiterzuentwickeln sowie Aufgaben in der Forschung, Weiterbildung und Selbstverwaltung zu übernehmen.
Wenn Sie im konkreten Fall einer Bewerbung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den in der Stellenausschreibung genannten Kontakt. Für Fragen allgemeiner Art stehen Ihnen die Studiendekane der jeweiligen Studiengänge gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie bei der Darstellung der jeweiligen Studiengänge.
Bitte beachten Sie: Bei den hier genannten Informationen handelt es sich um eine Orientierungshilfe für Interessierte, die keine Rechtsverbindlichkeit haben und keine Bindungswirkung begründen.


