Benutzung | Ausleihe | Fernleihe

 

 

Die Hochschulbibliothek der HVF steht allen Hochschulangehörigen mit einem umfangreichen Bestand an gedruckten und elektronischen Publikationen aus den Gebieten Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft, Steuerrecht sowie Europarecht zur Verfügung.

 

Gastnutzer können die Räume und Bestände vor Ort während der Öffnungszeiten für wissenschaftliche Arbeiten nutzen.

Ausleihe | Rückgabe von Medien

Ausleihberechtigt sind alle Mitglieder und Lehrbeauftragte der HVF Ludwigsburg, Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sowie Studierende der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg und der Hochschule Kehl.

Gastnutzer können die Räume und Bestände vor Ort nutzen, jedoch nichts entleihen. 

 

Benutzungsordnung der HVF Bibliothek

 

Studierende der Hochschule können unmittelbar ab Studienbeginn Medien in der Bibliothek ausleihen. Die Studierendenchipkarte dient als Benutzerausweis und ist während der gesamten Studiendauer gültig. Lehrbeauftragte ohne Chipkarte sowie ausleihberechtigte Studierende anderer Hochschulen melden sich bitte an der Informationstheke.

 

Nicht ausleihbar sind

- Zeitschriften (Hefte und Jahrgangsbände)

- Loseblattsammlungen

- Entscheidungssammlungen

- id.R. ein Exemplar der neuesten Auflage einschlägiger Lehrbücher

 

Informationen zur Verfügbarkeit und Ausleihe von E-Books

 

Rückgabe

Unsere Medien und Bücher aus der Fernleihe können wahlweise direkt am Selbstverbucher sowie über die Rückgabeboxen vor der Bibliothekstür abgegeben werden.

Bei Rückgabe über den Selbstverbucher können die Bücher anschließend auf dem bereitstehenden Bücherwagen abgelegt werden.

Eine (fristgerechte!) Rücksendung per Post ist ebenfalls möglich!

Leihfristen

Die reguläre Leihfrist für unsere Medien beträgt drei Wochen. Es kann beliebig oft über den WebOPAC verlängert werden, wenn die Bücher nicht von anderen Benutzern vorbestellt sind. Bei Überziehung der Leihfrist erfolgen Mahnungen.

Fernleihmedien haben i.d.R. abweichende, von der jeweiligen Lieferbibliothek vorgegebene Leihfristen.

Verlängerungen

Im persönlichen Benutzerkonto können Bücher frühestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist verlängert werden. In der Regel wird drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail an Ihre Hochschul-E-Mailadresse versendet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Mahnungen auch dann rechtskräftig sind, wenn diese E-Mail aus technischen Gründen nicht versendet oder zugestellt werden konnte!

Ausgeliehene Medien können beliebig oft verlängert werden, sofern sie nicht von anderen Ausleihberechtigten vorbestellt sind.

 

Benutzerkonto

 

 

Vormerkungen

Bücher können im WebOPAC über den Button "Bestellen/Vormerken" rechts oben vorgemerkt werden, sofern alle ausleihbaren Exemplare verliehen sind. Sobald ein Exemplare zurückgegeben wird, wird eine Benachrichtigung per Mail versendet und das Buch liegt 5 Öffnungstage zur Ausleihe in der Bibliothek bereit.

Um vor Ort verfügbare Bücher zu reservieren, recherchieren Sie diese im WebOPAC und klicken in der Vollanzeige des Titels rechts auf "Bestellen / Vormerken". Sie erhalten dann eine E-Mail, wenn die Bücher für Sie zur Ausleihe bereitgestellt wurden. Dies erfolgt i.d.R. am gleichen Tag, spätestens am Morgen des folgenden Tages.

 

Ältere oder selten genutzte Literatur steht aus Platzgründen in unserem nicht öffentlich zugänglichen Magazin.

Diese Medien sind an der Angabe "Standort: Magazin" erkennbar, sie können über den WebOPAC über den Button "Bestellen/Vormerken" rechts oben bestellt werden.

Magazinbestellungen werden einmal täglich morgens bereitgestellt, d. h. bei Bestellung vor 9 Uhr stehen die Medien am gleichen Öffnungstag, sonst am folgenden Öffnungstag im Abholregal 5 Öffnungstage zur Ausleihe bereit. Sie erhalten eine E-Mail, wenn das Buch abholbar ist.

An die Rückgabe wird i.d.R. 3 Tage vor Ablauf der Frist per Mail erinnert. Werden ausgeliehene (Fernleih-) Medien nicht fristgerecht verlängert oder zurückgegeben, entstehen auf Grundlage der Bibliotheksgebührenordnung kostenpflichtige Mahnungen wie folgt:

  1. Mahnung (am 3. Tag nach Fristende): 1,50 Euro / Medium
  2. Mahnung (am 7. Tag nach der 1. Mahnung): zusätzlich 3,00 Euro / Medium
  3. Mahnung (am 7. Tag nach der 2. Mahnung): zusätzlich 6,50 Euro /Medium


Die 1. und 2. Mahnung erhalten Sie per E-Mail an die Hochschuladresse (Benutzer ohne E-Mail erhalten die Mahnungen auf dem Postweg). Weitere eventuell erforderliche kostenpflichtige Mahnungen werden Ihnen per Post zugestellt.

Denken Sie bitte daran, dass die Mahngebühren auch entstehen und zu begleichen sind, wenn Sie von uns keine Erinnerung und keine Mahnungen erhalten haben.

 

Mahngebühren können nur per Überweisung gezahlt werden. Bei Fragen zu Mahnungen und Gebühren wenden Sie sich an Fr. Neubauer, Tel.: (07141) 140 1485.

 

Bibliotheksgebührenordnung

Anfallende Bibliotheksgebühren (Mahngebühren, Portoersatz, Fernleihgebühren etc.) können ausschließlich per Überweisung beglichen werden.

 

Bitte überweisen Sie offene Bibliotheksgebühren an die

Landesoberkasse Baden-Württemberg

IBAN DE02 6005 0101 7495 5301 02

Verwendungszweck: Kz: 2275270001428, Name + Matrikelnummer

 

Ohne korrekte Angaben im Verwendungszweck lässt sich Ihre Zahlung nicht zuordnen!

Da es sich bei dem Konto um ein Sammelkonto der LOK handelt, kann es mehrere Tage dauern, bis die Zahlung für die Bibliothek verbucht und Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben wird. Bitte sehen Sie von frühzeitigen Rückfragen dazu ab.

Studierende im Praxissemester können selbstverständlich auch während ihrer Praxisphasen Literatur aus unserer Bibliothek ausleihen. Dies ist persönlich im Rahmen der 24h-Bibliothek auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich, bitte beachten Sie derzeit jedoch ggf. baustellenbdingte temporäre Einschränkungen. 

 

Die Bibliothek schickt gegen anteiligen Kostenersatz auch Bücher zu. Die Infos dazu finden Sie auf dieser Seite unter: Zusendungen per Post.

Die Bibliothek schickt gegen anteiligen Kostenersatz (1,50 € / Medium) auch Bücher zu. Bestellen Sie die gewünschten Titel über den WebOPAC und wenden sich nach Erhalt der Bereitstellungsmail(s) - wenn Sie mehrere Titel zeitnah erwarten erst nach Bereitstellung aller bestellten Titel! - unter Angabe Ihrer aktuellen Adresse per E-Mail an uns. 

 

Fernleihmedien (= aus anderen Bibliotheken bestellte Medien) werden nur versichert und nachverfolgbar für mindestens 5,50 € pro Sendung , Fernleihaufsätze als Kopie für 1,- € zugesandt.

 

Aus unseren Zeitschriften oder Präsenzexemplaren können Papierkopien gegen anteiligen Kostenersatz (1,50€/1. Aufsatz, 0,50€/jeder weitere) erstellt und zugesandt werden. Die Anfragen sind auf max. 5 Aufsätze beschränkt.

Auch eine Rücksendung Ihrer ausgeliehenen Medien per Post ist möglich.

 

Bitte adressieren an:

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
- Bibliothek -
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg

 

Bitte achten Sie unbedingt auf eine rechtzeitige Zusendung, um Leihfristen einzuhalten!

Sollten Bücher nicht mehr auffindbar oder auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird auf Grundlage der Benutzungsordnung entsprechend der Bibliotheksgebührenordnung Schadensersatz gefordert.

 

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

Hr. Söffge, 07141 / 1401599

 

Benutzungsordnung            Bibliotheksgebührenordnung

Die Nutzung der HVF-Bibliothek wird durch die Benutzungs- sowie die Bibliotheksgebührenordnungen  geregelt.

 

HVF-Benutzungsordnung        Erweitere Benutzungsordnung 24h-Bibliothek           Bibliotheksgebührenordnung

 

 

 

Durch die am 01. März 2018 in Kraft getretene Urheberrechtsreform, die auch unter der Bezeichnung „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) bekannt ist, erhielten Bibliotheken einen eigenen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dadurch sind die wichtigsten Regelungen zum Urheberrecht in der Bibliothek in § 60e UrhG zusammengefasst.

Leider dürfen wir aufgrund einer fehlenden, aber nach UrhWissG § 60h (4) erforderlichen allgemeinen vertraglichen Vereinbarung zwischen Bibliotheken und der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG Wort) keine elektronischer Zeitschriftenkopien/-scans an Endnutzer weitergeben. Da wir bzw. die Hochschule auch keine individuelle Abrechnung mit der VG Wort gemäß dem (teuren!) Tarif realisieren können, dürfen wir den Nutzern weiterhin nur ausgedruckte Kopien bereitstellen.

 

Urheberrecht

Fernleihe

Die Fernleihe dient der Bestellung von nicht an der HVF Ludwigsburg vorhandener Literatur im Original oder als (Aufsatz-) Kopie aus anderen Bibliotheken.

Fernleihbestellungen erfolgt direkt in der einfachen oder erweiterten Suchmaske des WebOPACs. In der an eine Suche anschließenden Trefferliste unter dem Reiter "Fernleihe" können die entsprechenden Titel ausgewählt und bestellt werden.

 

Die Bestellungen müssen aus rechtlichen Gründen grundsätzlich vom Besteller selbst aufgegeben werden (Erfordernis einer verpflichtenden Selbstauskunft gem §60e(5) UrhWissG zur nicht-kommerziellen Nutzung). 

 

Sollte ein Titel lokal im HVF-Bestand verhanden sein, darf er nicht per Fernleihe bestellt werden! ACHTUNG: Bei Zeitschriftenaufsätzen und Beiträgen, die im Fernleihkatalog zu finden sind, muss unbedingt vorher noch einmal überprüft werden, in welcher Zeitschrift der Aufsatz erschienen und ob dieser Titel im lokalen Bestand (print / digital) vorhanden ist!

 

Sind Titel nicht lokal vorhanden, kann durch Anklicken des gewünschten Titels (vorrangig mit dem Kürzel rechts "K10plus" = Bibliotheken aus unserem Bibliotheksverbund) eine Bestellung aufgegeben werden.


Sollten Sie bei einer Recherche keine Treffer erhalten, können Sie im Reiter "Fernleihe" rechts auf "Nicht das Richtige?" klicken und nach Eingabe Ihrer Benutzerdaten erhalten Sie ein leeres Bestellformular, in das Sie die Ihnen bekannten Angaben eintragen und das Medium bestellen können.

Bestellt werden können:

  • Bücher zur Ausleihe, die nicht in der HVF-Bibliothek vorhanden sind
  • Kopien von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen und die nicht an der HVF-Bibliothek vorhanden sind
  • Bestellte Kopien dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden! (§60e UrhWissG, Abs. 5)

     

  • ACHTUNG: Bei Zeitschriftenaufsätzen und Beiträgen, die Sie im Fernleihkatalog finden, müssen Sie unbedingt noch einmal überprüfen (z.B. durch Klick auf den Link bei "Quelle"), in welcher Zeitschrift der Aufsatz erschienen ist! Oftmals sind diese Zeitschriften lokal vorhanden!

 

 

Nicht bestellt werden können:

  • Bücher und Zeitschriften, die an der HVF Ludwigsburg vorhanden sind, auch wenn es sich um Präsenzexemplare oder z. Zt. entliehene Exemplare handelt!
  • E-Books und andere elektronische Ressourcen, da die Nutzungslizenz i.d.R. lokal beschränkt ist
  • Hochschulschriften wie Seminar-, Bachelor-, Diplom-, Magister- und Zulassungsarbeiten; Patentschriften und DIN-Normen
  • Zeitschriftenbände und -hefte
  • Loseblattwerke
  • i.d.R. Werke, die im Buchhandel zu einem Preis bis 15,- € erhältlich sind
  • gerade erst erschienene Bücher (diese unterliegen meist einer Sperrfrist von einigen Wochen / Monaten für die Fernleihe)
  • alte, wertvolle oder unhandliche Bücher
  • Psychologische Tests / Fragebögen / Skalen

Auf Grundlage der Leihverkehrsordnung sowie der Bibliotheksgebührenordnung der HVF wird pro Bestellung grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 1,50 € erhoben.

 

Bibliotheksgebührenordnung

 

Mit Beschluss der HVF Benutzungs- und Gebührenordnung am 09.07.2020 übernimmt die Hochschule für Hochschulangehörige die Gebühren der für den Dienstgebrauch sowie für wissenschaftliche Arbeiten bestellten Fernleihen. Für bereitgestellte, aber nicht genutzte Bestellungen sowie für private, nicht dienstliche Fernleihbestellungen wird gemäß Rektoratsbeschluss vom 07.06.2023 auf Grundlage der BiblGebO-HVF die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 € je Fernleihe aber (nachträglich) auf Ihr Konto gebucht!

 

Beachten Sie jedoch, dass Lieferbibliotheken bei kopierter Literatur über 20 Seiten zusätzliche Gebühren berechnen können, geben Sie deshalb bei Ihrer Bestellung ggf. ein Kostenlimit an! Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor einer Bestellung in der HVF-Bibliothek.

 

Bei Verlust des Fernleihdatenträgers wird gemäß BiblGebO-HVF LB eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben!

 

Offene Gebühren können per Überweisung  bezahlt werden.

Lieferzeiten sind abhängig von der Verfügbarkeit in den Lieferbibliotheken sowie den Post- und Transportwegen. Rechnen Sie im Durchschnitt mit 1 Woche bis 10 Tage. Bestellungen aus dem Ausland können sehr lange dauern, dies gilt vor allem für Bestellungen außerhalb Europas.

 

Sie erhalten eine Mail, wenn Ihre Bestellung eingetroffen ist. Buchbestellungen liegen dann im Eingangsbereich im Fernleih-Abholschrank und können mit Ihrem Studierendenausweis entnommen werden. Mit der Öffnung des Fachs werden die Medien automatisch auf Ihr Konto gebucht. Ein eventuelles Alarmsignal an der Tür (z.B. wegen fremder Sicherungsettiketten) können Sie bei Fernleihbüchern ignorieren!

 

In Ausnahmefällen können auch über Fernleihe bestellte Medien gegen Kostenersatz zugesandt werden.

 

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen plus eine zusätzliche Verlängerung um weitere vier Wochen unter Vorbehalt. Verlängerungen können in der Woche vor dem Ablauf der Frist persönlich, per Mail oder Telefon beantragt werden, sofern dies die gebende Bibliothek nicht von vornherein ausgeschlossen hat. Beachten Sie dazu die Hinweise und Termine auf dem Datenträger.

Falls der Verlängerungsantrag von der Lieferbibliothek abgelehnt wird, benachrichtigen wir Sie und das Buch muss schnellstmöglich zurückgegeben werden.

 

Wird die rechtzeitige Rückgabe oder Verlängerung versäumt, erfolgen kostenpflichtige Mahnungen.

 

Zeitschriftenaufsätze erhalten Sie zum Verbleib. Die Kopien können unter Ihrer Matrikelnummer aus der schwarzen Mappe neben dem Fernleihschrank entnommen werden.

 

 

Bestellung, Lieferung, Kosten und Ablauf der Fernleihe in Deutschland basieren auf der Leihverkehrsordnung.

 

Leihverkehrsordnung

 

 

 

Die Nutzung der Fernleihe an der HVF wird durch die Benutzungs- sowie die Bibliotheksgebührenordnung  geregelt.

 

HVF-Benutzungsordnung                 Bibliotheksgebührenordnung

 

 

 

Durch die am 01. März 2018 in Kraft getretene Urheberrechtsreform, die auch unter der Bezeichnung „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) bekannt ist, erhielten Bibliotheken einen eigenen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dadurch sind die wichtigsten Regelungen zum Urheberrecht in der Bibliothek in § 60e UrhG zusammengefasst.

Leider dürfen wir aufgrund einer fehlenden, aber nach UrhWissG § 60h (4) erforderlichen allgemeinen vertraglichen Vereinbarung zwischen Bibliotheken und der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG Wort) keine elektronischer Zeitschriftenkopien/-scans an Endnutzer weitergeben. Da wir bzw. die Hochschule auch keine individuelle Abrechnung mit der VG Wort gemäß dem (teuren!) Tarif realisieren können, dürfen wir den Nutzern weiterhin nur ausgedruckte Kopien bereitstellen.

 

Urheberrecht

Kontakt:

Michael Söffge
Bibliotheksleitung

Erwerbung, Katalog, Schulungen

Heike Lochner
Stellvertretende Bibliotheksleitung

Fernleihe, Inventarisierung, Katalog

Cornelia Neubauer
Mitarbeiterin Bibliothek

Zeitschriften- und Benutzerverwaltung, Mahnwesen

Karen Undorf
Mitarbeiterin Bibliothek

Fortsetzungswerke, technische Buchbearbeitung