Hochschulleitung und Gremien
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Unser Rektorat
Das Rektorat leitet als Kollegialorgan die Hochschule. Es besteht aus vier Personen. Das Rektorat ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung verantwortlich.
Die Rektorin vertritt die Hochschule nach außen. Die Prorektorin und der Prorektor sind zuständig für die Aufgabenbereiche Studium und Lehre einerseits und für Forschung, Weiterbildung und Internationales andererseits. Der Kanzler ist für die Wirtschaft- und Personalverwaltung zuständig und zugleich Beauftragter für den Haushalt.
Die Rektorin und der Kanzler sind hauptamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Die Prorektoren erfüllen ihre Aufgaben nebenamtlich und sind auf drei Jahre gewählt.

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Mitglieder des Rektorats




Prof. Dr. Sascha Gieseler
Fakultät II