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SUMMARY:2. Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht am 30. Juni 2026
DESCRIPTION:Wir laden Sie herzlich ein zu unseren 2. Ludwigsburger Gespräch
 en zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht:\n\n\n\nOnline-Fachtagung zu aktuell
 en Fragen der Identitätsklärung und Passbesschaffung im Ausländer- und Staa
 tsangehörigkeitsrecht\n\n\n\nDatum: 30. Juni 2026\n\nZeit: 09:15 - 17:00 Uh
 r\n\nOrt: Online\n\n\n\nWissenschaftliche Leitung\n\nProf. Dr. Elisabeth Ba
 denhausen-Fähnle\n\nProf. Wolfgang Armbruster\n\nDr. Philipp Wittmann\n\n\n
 \n„Erst der Pass, dann der Rest“, so lautete zusammengefasst das Credo des 
 Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil aus Dezember 2025. Darin verschä
 rfte es sein Stufenmodell zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. 
 Aber nicht nur im Einbürgerungsverfahren als höchste Stufe der Verfestigung
  des Aufenthalts ist die Identitätsklärung von Bedeutung. Sie spielt nahezu
  auf allen Ebenen des Aufenthalts eine Rolle. Bereits bei den allgemeinen E
 rteilungsvoraussetzungen von Aufenthaltstiteln für den Erhalt eines Bleiber
 echts kommt die Identität der Ausländer auf den Prüfstand. Bleibt sie ungek
 lärt, kann allenfalls eine Duldung „zweiter Klasse“ nach § 60b AufenthG ert
 eilt werden. Fehlen auch hierfür die Voraussetzungen, wird ein Verfahren zu
 r Rückführung und Passersatzbeschaffung eingeleitet.   Bisher werden die An
 gaben zur Identitätsklärung (noch) nicht im Ausländerzentralregister erfass
 t. Die hierfür erforderlichen Informationen müssen daher auf den verschiede
 nen Ebenen des Aufenthalts durch die unterschiedlichen, mit der Identitätsk
 lärung ausländischer Personen befassten Behörden grundsätzlich immer wieder
  erneut erhoben und bewertet werden. Dies wirft eine Vielzahl von rechtlich
 en Fragestellungen auf, etwa zu den rechtlichen Anforderungen an die Identi
 tätsklärung und den Voraussetzungen der Passersatzbeschaffung. Gilt das Cre
 do „Erst der Pass dann der Rest“ auf allen Ebenen des Aufenthalts? Daneben 
 ergeben sich auch tatsächliche Fragestellungen im Bereich der Handlungsmögl
 ichkeiten und der Kommunikation der Migrationsverwaltung untereinander, ins
 besondere in dem Fall, in dem der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten be
 i der Identitätsklärung nicht nachkommt. Das ausgelaufene Chancenaufenthalt
 srecht sollte einen Anreiz des Gesetzgebers zur Mitwirkung bei der Identitä
 tsklärung leisten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Bilanz solcher gesetzg
 eberischer Maßnahmen. Die diesjährigen Ludwigsburger Gespräche zum Auslände
 r- und Flüchtlingsrecht widmen sich diesen rechtlichen Problemstellungen un
 d praktischen Herausforderungen im Dialog von Wissenschaft, Migrationsverwa
 ltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft.\n\n\n\nDie Online-Fachtagung richte
 t sich an Personen, die mit Flüchtlingsfragen sowie Angelegenheiten des Aus
 länderrechts, Asylrechts und Staatsangehörigkeitsrechts betraut sind, Integ
 rationsbeauftragte sowie an Gleichstellungs- und Chancengleicheitsbeaufttra
 gte.\n\n\n\nProgramm   \n\n\n\nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist koste
 nfrei. Eine Online-Anmeldung ist jedoch erforderlich.\n\nWir freuen uns auf
  Ihre Anmeldung bis zum 12. Juni 2026 über Eveeno:\n\n\n\nhttps://eveeno.co
 m/130313245\n\n\n\n
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