In den aktuellen Verwaltungsblättern für Baden-Württemberg ist ein Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Derpa zum Wind-an-Land-Gesetz erschienen. Der Beitrag geht auf die 2. Ludwigsburger Baurechtsgespräche des Instituts für Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht (IBPU) an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg im Februar 2023 zurück.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Kern des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes ist, verpflichtet der Bund die Länder im Kontext des Klimawandels und der Energiekrise erstmals, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Neuregelung bedeutet einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Planungsrecht, das durch die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich und mögliche Ausschlusswirkung durch kommunale Konzentrationszonen gekennzeichnet war. Der weitere Ausbau der Windenergie wird nicht nur von der Flächenverfügbarkeit und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern auch anderen Faktoren wie weiteren genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wirtschaftlichkeit abhängen. Der Angriff auf die Ukraine hat die Dynamik auch vor dem Hintergrund der Energiesicherheit und -autarkie nochmals beschleunigt. Das Recht der erneuerbaren Energien steht dabei auch unter maßgeblichem Einfluss des EU-Rechts.
Der Beitrag „Das Wind-an-Land-Gesetz: Frischer Wind für Planung und Genehmigung der Windkraft in Baden-Württemberg?“ ist auch über juris zugänglich.
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