Prof. Dr. Lars Steinhorst

© Prof. Dr. Lars Steinhorst
Organisationseinheit:
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Fakultät I
Funktion:
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Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Ordnungsrecht
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6.020
Sprechstunde:
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nach Vereinbarung
Telefon:
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1489
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Zur Person

Professor Dr. iur. Lars Steinhorst hat die Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Ordnungsrecht seit 2015 inne. Er studierte in Potsdam Rechtswissenschaften und legte dort die erste juristische Staatsprüfung ab. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst mit verschiedenen Stationen im Land Brandenburg und der zweiten juristischen Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam am Lehrstuhl von Frau Professorin Dr. Heidrun Pohl-Zahn tätig. Zugleich promovierte er bei Herrn Professor Dr. Wolfgang Mitsch zu einem Thema an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht. Praktische Erfahrungen sammelte Professor Dr. Steinhorst als Rechtsanwalt in hoch spezialisierten Kanzleien, beriet Unternehmen und Kommunen und führte für seine Mandanten Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Lehre und Forschung blieb er in dieser Zeit verbunden. Prof. Dr. Steinhorst engagiert sich für den Verbraucherschutz. Er ist Gründungsmitglied des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. und derzeit Vorstandsvorsitzender.