Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor oder Master of Arts – Public Management, ein Studium aus dem Bereich der Betriebswirtschaft, der Wirtschaftswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation nach § 116 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
- Eine Beschäftigung mit 50%-100% Stellenumfang mit flexiblen Arbeitszeiten
- Leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zu Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA (je nach persönlichen Voraussetzungen) oder bis Besoldungsgruppe A 14 LBesG bei vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
- Leitung des Fachbereichs Finanzwesen mit den zugeordneten Kundenbereichen Kämmerei, Kasse, Steuerstelle sowie den Eigenbetrieben und Forst mit aktuell 26 Mitarbeitenden
- Funktion des Fachbediensteten für das Finanzwesen (§ 116 GemO)
- Planung und Leitung des Haushaltsaufstellungsprozesses (für das Jahr 2027 ist dieser bereits weit fortgeschritten)
- Erstellung der städtischen Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Federführung im Satzungs-, Gebühren-, und Beitragsrecht
- Haushaltsüberwachungen und Controlling sowie Liquiditätsplanung
- Bearbeitung finanzwirtschaftlicher Grundsatzfragen für die Gemeinde
- Strategische Weiterentwicklung des Bereichs Finanzwesen
Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern-dies vor allem bei einer Besetzung in Teilzeit. Es handelt sich um ein dreistufiges Auswahlverfahren.