Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage – ein unterschätztes Instrument

Recht & Verwaltung| Nachricht vom 19.05.2025

Was tun, wenn man sich im Auswahlverfahren übergangen fühlt? Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage bietet Bewerber:innen echte Rechte – und Dienstherrn einen Prüfstein für faire Verfahren.

Viele Beamt:innen erleben es: Eine Stelle wird vergeben, obwohl sie sich selbst sehr gut geeignet sehen. Doch was tun, wenn man sich übergangen fühlt? Reicht ein Gespräch? Oder lohnt sich eine Klage?

 

In genau diesen Situationen kommt ein Instrument ins Spiel, das in der Praxis oft unterschätzt wird: die beamtenrechtliche Konkurrentenklage. Sie ist das zentrale rechtliche Mittel, um gegen Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst vorzugehen – und schützt nicht nur Rechte, sondern das Vertrauen in faire Verfahren.

 

In diesem Beitrag zeigen wir, was eine Konkurrentenklage eigentlich ist, wann sie greift, welche Fristen gelten – und warum sie auch für Dienstherrn ein wichtiger Prüfstein für rechtssichere Personalentscheidungen ist.

Was ist eine beamtenrechtliche Konkurrentenklage?

Die Konkurrentenklage ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, mit dem unterlegene Bewerber*innen im Beamtenverhältnis gegen die Besetzung eines Dienstpostens vorgehen können. Ihr Ziel ist nicht die eigene Ernennung, sondern die Verhinderung der Ernennung eines anderen – bis zur rechtlichen Klärung der Auswahlentscheidung.

 

Sie basiert auf dem sog. Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG. Dieser verpflichtet den Dienstherrn, Stellen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Werden diese Maßstäbe verletzt oder nicht transparent angewendet, können unterlegene Bewerber*innen gerichtlich eingreifen.

Wann ist eine Konkurrentenklage möglich?

Die Klage ist immer dann möglich, wenn…

  • eine Auswahlentscheidung zugunsten einer anderen Person getroffen wurde,
  • die klagende Person sich ebenfalls beworben hat und über vergleichbare Qualifikationen verfügt,
  • und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Auswahl nicht rechtskonform war (z. B. fehlender Leistungsvergleich, veraltete Beurteilungen, nicht nachvollziehbare Kriterien).

 

Wichtig: Die Konkurrentenklage ist keine „Sonderregelung“ für Ausnahmen – sie ist der vorgesehene Rechtsweg, wenn die Bestenauslese verletzt wird.

Welche Fristen gelten – und warum schnelles Handeln entscheidend ist

Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage ist zeitlich besonders sensibel.

Sobald eine Auswahlentscheidung bekannt gemacht wird – etwa durch ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass ein anderer den Zuschlag erhält – beginnt die sogenannte Rechtsschutzfrist.

Besonderheit: Wurde der Mitbewerber erst einmal ernannt, ist eine Rücknahme dieser Entscheidung in aller Regel ausgeschlossen. Die Ernennung ist grundsätzlich unwiderruflich.

Daher ist eine einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) erforderlich, um die Ernennung zu stoppen. Sie muss unverzüglich beantragt werden – idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Entscheidung.

Für Bewerber:innen: Welche Chancen bietet die Klage?

Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage bietet unterlegenen Bewerber*innen:

  • Rechtsschutz gegen intransparente oder fehlerhafte Auswahlverfahren,
  • die Möglichkeit zur Überprüfung der Auswahlkriterien,
  • und im Erfolgsfall: die Wiederholung des Auswahlverfahrens – unter Beachtung der rechtlichen Maßgaben.

Was sie nicht garantiert, ist die eigene Ernennung. Doch schon das Signal, dass Auswahlentscheidungen kontrollierbar und überprüfbar sind, stärkt die Rechtsposition von Bewerber*innen und schützt sie vor Willkür oder systematischer Benachteiligung.

Für Dienstherrn: Ein Prüfstein für die Qualität des Verfahrens

Auch wenn die Klage auf den ersten Blick als „Herausforderung“ für Dienstherrn erscheint, ist sie in Wahrheit ein wichtiger Gradmesser für die Qualität von Auswahlverfahren.

Denn eine Klage macht sichtbar:

  • ob die Kriterien der Bestenauslese konsequent angewendet wurden,
  • ob das Verfahren dokumentiert und transparent war,
  • und ob die Kommunikation mit Bewerbenden auf Augenhöhe erfolgt ist.

Dienstherrn, die Verfahren rechtssicher und nachvollziehbar gestalten, können Klagen souverän begegnen – oder sie durch Qualität und Transparenz von Anfang an vermeiden.

Fazit: Kein Angriff – sondern eine Chance zur Klärung

Die beamtenrechtliche Konkurrentenklage ist kein Angriff auf den Dienstherrn. Sie ist Ausdruck eines rechtsstaatlichen Verständnisses von Auswahlgerechtigkeit. Sie zeigt, dass Entscheidungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden, sondern überprüfbar sind – sachlich, fair und mit Blick auf das Gemeinwohl.

Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung trägt, sollte dieses Instrument nicht fürchten, sondern verstehen – und Auswahlverfahren so gestalten, dass es gar nicht erst gebraucht wird.

Weiterbildung: Konkurrenzsituation im Beamtenrecht

In unserer Weiterbildung „Konkurrenzsituation im Beamtenrecht“ lernst du:

  • wann und wie die Bestenauslese verpflichtend ist,
  • wie du Auswahlverfahren rechtssicher dokumentieren,
  • wie du auf Augenhöhe kommunizierst – auch mit unterlegenen Bewerber:innen,
  • und was passiert, wenn die Auswahl angefochten wird.

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