Das Ludwigsburger Demokratieinstitut (LDI) befasst sich natürlich auch mit Wahlen, v.a. e-Voting. Der Versuch Deutschlands, bei den Sozialwahlen 2023 e-Voting zu testen, brachte bei genauer wissenschaftlicher Analyse ans Tageslicht:
- mehrfache Verstöße gegen die einschlägige Europaratsempfehlung zu e-Voting, u.a. in Bezug auf das Stimmgeheimnis, den Grundsatz der freien Wahl und die Nachvollziehbarkeit der Wahlhandlung
- die eingesetzte homomorphe Verschlüsselung löste diese Probleme nicht, sondern camouflierte sie nur
- da es in Deutschland keine verbreitete digitale Signatur gibt, die dem Wähler beim gewählten Envelope-Verfahren die Signatur des äußeren Umschlags ermöglichen würde, wurde eine "Lösung" gewählt, die massenhaften Betrug durch den Administrator ermöglicht
- und der gewünschte Effekt, die Steigerung der Wahlbeteiligung, blieb völlig aus - im Gegenteil: diese sank weiter auf einen absoluten Tiefststand
Der Aufsatz erschien im Peer-Review im renommierten Masaryk University Journal of Law and Technology und ist unter https://journals.muni.cz/mujlt/article/view/37671 frei verfügbar. Autoren waren Domenica Bagnato und Alexander Prosser von der Wirtschaftsuniversität Wien, der jahrzehntelange Leiter der Wahlabteilung des österreichischen Innenministeriums, Mag. Robert Stein und Prof. Dr. Robert Müller-Török vom LDI der HVF.