- eigenverantwortliche Bearbeitung wasser- und bodenschutzrechtlicher Vorgänge (z. B. Durchführung wasserrechtlicher Zulassungsverfahren ggf. mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Erlass von Mängelbeseitigungsanordnungen, Gefahrenabwehr bei Bodenerosionen)
- Ausüben der Aufsichtsfunktion über einen Wasser- und Bodenverband sowie die Wahrnehmung der Aufgaben als Aufsichtsbehörde nach dem Wassersicherstellungsgesetz
- Bearbeitung von Beschwerden/Umweltmeldungen sowie von Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen sowie von Rechtsmitteln, Zwangsmitteln, Bußgeldverfahren und von Straftatverdachtsfällen
- Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Dienststellen zu sämtlichen Fragestellungen des Aufgabengebiets
Der Beschäftigungsumfang beträgt 80 % einer Vollzeitstelle. Eine geringe Erhöhung des Beschäftigungsumfangs wäre bei Bedarf möglich.