· Studium zum Bachelor of Arts (Public Management /Soziale Arbeit / Sozialmanagement), oder ein vergleichbarer Abschluss,
· Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien (u.a. BGB, Sozialgesetzbücher, Verwaltungsrecht) und die Bereitschaft sich in diese Rechtsgebiete weiter einzuarbeiten,
· Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, ein hohes Engagement für deren Anliegen sowie Interesse an der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen,
· Teamfähigkeit, Belastbarkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen,
· Motiviertes, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten,
· Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung für dienstliche Zwecke zu nutzen.
· Wahrnehmung der Aufgaben gesetzlicher und bestellter Vormundschaften und Pflegschaften (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilbereichen),
· Erledigung aller mit der Vormundschaft oder Pflegschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Behördenangelegenheiten,
· Teilnahme an Gerichtsverfahren als gesetzliche Vertretung,
· Regelmäßige persönliche Kontakte mit den Kindern und Jugendlichen
· Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung,
· Kontakte zu Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen sowie Zusammenarbeit mit Fachdiensten, Behörden und weiteren Organisationen.