Vor dem Studium
- Wer ist Zielgruppe des Master-Studiengangs „Europäisches Verwaltungsmanagement“?
Zielgruppe sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, insbesondere einer Hochschule für öffentliche Verwaltung oder aus den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, die sich für einen Karriereeinstieg mit europäischen Bezügen in Kommunen, Landes- und Bundesministerien oder europäischen Verwaltungen qualifizieren möchten. - Wie viele Studienplätze bietet der Masterstudiengang?
Es stehen 25 Studienplätze zur Verfügung. - Wann ist die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang? Wann ist Studienbeginn?
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens zum 20. Juni eines jeden Jahres bei einer der beiden Hochschulen eingereicht werden. Studienbeginn ist jeweils im Oktober. - Welche Voraussetzungen muss man als Bewerber um einen Studienplatz erfüllen?
Zulassungsvoraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss an einer (Fach-)Hochschule oder Universität im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits. Es muss ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften, der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder ein vergleichbarer Abschluss nachgewiesen werden können. - Welche Nachweise und Dokumente muss ich für die Bewerbung vorlegen?
Ihre Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule. Zugang erhalten Sie auf unserer Seite "Bewerben". Bitte halten Sie folgende Unterlagen als pdf-Dokument bereit:- Nachweis der HZB-Abschlusszeugnis des Erststudiums oder alternativ aktuelle Notenübersicht
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben in englischer oder französischer Sprache
- ggf. Sprachnachweis und Aufenthaltsgenehmigung
- Wird ein Auswahlverfahren bei der Bewerbung durchgeführt?
Auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung kann eine Einladung zum Auswahlgespräch erfolgen. Das Auswahlgespräch findet in der Regel im Juli statt. Es besteht aus einem Bewerbungsgespräch, das unter anderem eine argumentative Auseinandersetzung zu einem aktuellen europapolitischen Thema auf englischer Sprache beinhaltet. - Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Fortgeschrittene Kenntnisse der englischen Sprache (mindestens B2) sind Voraussetzung, da ein Teil der Lehrveranstaltungen in Englisch stattfindet. In der Regel reicht als Nachweis das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife aus, auf dem die Englischkenntnisse vermerkt sind.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem sehr gute Deutschkenntnisse (mind. C1) nachweisen. Als Nachweis gelten z.B. folgende Zertifikate: TestDaF, DSH-2 oder telc Deutsch C1 Hochschule.
Für die Bewerbung sind keine Vorkenntnisse in Französisch notwendig. Zu Beginn des zweiten Semesters sollten jedoch Grundkenntnisse in Französisch vorliegen. Zu diesem Zweck wird Personen mit keinen oder nur sehr geringen Vorkenntnissen im ersten Semester ein Zusatzangebot "Französisch" angeboten.
- Wie kann ich mich auf das Studium vorbereiten?
Vor Studienbeginn erhalten Sie einen Studienführer, der alle Informationen für das erste Semester enthält und deshalb für Sie ein wichtiges Nachschlagewerk für Ihre Studienzeit an der Hochschule Ludwigsburg sein wird. Um eine vollständige und reibungslose Einführung in die Studienorganisation in der Einführungswoche zu gewährleisten, bringen Sie den Studienführer bitte schon vorbereitet zum Studienbeginn mit. Detailfragen werden dann an einer Einführungsveranstaltung direkt geklärt.
Ich habe während meines Erststudiums an einer Verwaltungshochschule Anwärterbezüge erhalten. Muss ich diese mit Studienbeginn zurückzahlen?
Nach der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift § 59 Abs. 5 BBesG soll auf die Rückforderung u. a. verzichtet werden, wenn ein Beamter ausscheidet, um durch ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder externen Fachhochschule die Befähigung für eine andere Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes zu erlangen, unter der Bedingung, dass er- nach Abschluss des Studiums und ggf. eines anschließenden Vorbereitungsdienstes unverzüglich in den öffentlichen Dienst (§ 29 Abs. 1) eintritt,
- nicht vor Ablauf von drei Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grunde wieder ausscheidet,
- der früheren Beschäftigungsbehörde oder bezügeanweisenden Stelle seine berufliche Verwendung nach Abschluss der Ausbildung anzeigt,
- bis dahin jede Verlegung seines Wohnsitzes mitteilt.
Für Absolventinnen und Absolventen der Verwaltungshochschulen in Baden-Württemberg ist in § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über Auflagen bei der Gewährung von Anwärterbezügen (AnwAuflVO) vom 14. Dezember 2011 folgendes bestimmt:- Erfolgt im Anschluss an den Vorbereitungsdienst keine Verwendung im öffentlichen Dienst aus Gründen, die der ehemalige Anwärter zu vertreten hat, führt dies nicht zu einer Rückforderung der Anwärterbezüge, wenn durch ein Studium an einer Hochschule die Befähigung für eine andere Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes erlangt werden soll, unter der Voraussetzung, dass der ehemalige Anwärter
- sich nach der Beendigung des Studiums und eines sich ggf. anschließenden Vorbereitungsdienstes rechtzeitig, ernsthaft und in einem zumutbaren Umfang um ein Beamtenverhältnis auf Probe bewirbt oder ein im angebotenes Amt annimmt,
- nicht vor Ablauf von drei Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grunde wieder aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet und
- bis dahin jede Verlegung seines Wohnsitzes mitteilt.
Nach diesen Regelungen unterbleibt eine Rückzahlung der Anwärterbezüge, wenn nach dem Beenden des Erststudiums (z.B. in den Studiengängen „Gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“ oder „Gehobener Dienst in der Steuerverwaltung“) ein Studium im Masterstudiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“ angehängt und somit die Qualifikation für den höheren Dienst erlangt wird.
- Wie lässt sich das Studium durchführen, wenn man bereits verbeamtet ist und den Status nicht aufgeben möchte?
In Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Die Rechtslage in anderen Bundesländern muss individuell erfragt werden. - Besteht die Möglichkeit mit ehemaligen Studierenden in Kontakt zu treten, um über deren Erfahrungen zu sprechen?
Eine gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist der Alumni-Verein „European Masters Association e.V.“ Genauere Informationen zum Verein sind auf dessen Homepage zu finden.
