Fakultätsrat
Infolge der Ausübung des in § 25 Abs. 3 LHG vorgesehenen Wahlrechts gehören dem Fakultätsrat abweichend von § 25 Abs. 2 LHG alle hauptamtlich Lehrenden der Fakultät an (§ 10 der Grundordnung der HVF) und als Folge davon auch mindestens sechs Studierende, sowie weitere Mitglieder
Hauptamtlich Lehrende
alle Professorinnen und Professoren der Fakultät I
8 Studentische Mitglieder
3 Weitere Mitglieder
Die aktuellen Wahlergebnisse finden Sie im Intranet unter "Gremien - Fakultätsrat I"
Gem. § 25 LHG berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Er nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:
- die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
- die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
- die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.
Diese Seite wird betreut von
Niki Adams pm-ba [ӕ] hs-Ludwigsburg.de