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Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg - University of Applied Sciences
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FAQ

In unserem FAQ findet ihr Informationen zu häufig gestellten Fragen. Das FAQ ist noch in Bearbeitung und wird bei Bedarf ergänzt.

Eure Fragen könnt ihr uns gerne per E-Mail, Instagram oder via Facebook senden.

Daneben findet ihr sehr viele Informationen rund um das Studium wie zu den Themen Praxisphase oder Bachelorarbeit im Intranet!

1. Zweitbetreuer der Bachelorarbeit

2. Beurteilung der Praxisphase

3. Freistellung für das Verfassen der Bachelorarbeit

4. Fahrt zum Bleyle Areal


1. Zweitbetreuer der Bachelorarbeit

Die Anforderungen für den Zweitbetreuer der Bachelorarbeit sind zunächst:

1. Einen gleichwertigen bzw. einen höherwertigen Abschluss

2. Wenigstens 2 Jahre berufliche Praxis nach dem Studium

Explizit geregelt ist das nicht, sondern lässt sich aus §17 Abs. 2 SPO „ableiten“, da der Fachprüfer dem Professor gleichstehen soll und das die Anforderungen sind, um Professor zu werden.

In Einzelfällen können auch Ausnahmen zugelassen werde, allerdings müssen diese durch das Studiendekanat/Prüfungsausschuss genehmigt werden.


2. Beurteilung der Praxisphase

Habt ihr Fragen zu eurer Beurteilung oder seid mit dieser nicht zufrieden, können wir Euch hinsichtlich der weiteren Schritte beraten. Hier ein paar hilfreiche Informationen zum Thema „Ich bin unzufrieden mit meiner Praxisbeurteilung, was tun?“

  • Sobald das Zeugnis noch nicht vom Student oder dem Betreuer unterschrieben ist, ist es unwirksam.
  • Als weiteres Vorgehen empfehlen wir grundsätzlich das Gespräch zu suchen, da sich so vieles oft klären lässt. Zu diesem Gespräch kann einen Rechtsbeistand mitgenommen werden (Vertrauensperson, Eltern oder auch ein APR-Mitglied). Hier ist die Chance, zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, am größten.

Sollten Euch die Infos nicht weiter helfen, könnt ihr Euch gerne per E-Mail an uns wenden.


3. Freistellungsregelung für das Verfassen der Bachelorarbeit

Liebe Studierende, 

um Missverständnissen und Gerüchten vorzubeugen, möchten wir euch als euer Ausbildungspersonalrat nochmals über die aktuell geltenden Regelungen zur Freistellung für das Verfassen der Bachelorarbeit im Studiengang "Bachelor of Arts - Public Management" informieren.

Folgende Regelungen sind einschlägig:

 

  • § 28 Absatz 3 APrOVw gD:

„Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche Arbeit beträgt drei Monate. In den Satzungen nach § 18 Absatz 5 kann vorgesehen werden, dass die Anwärterinnen und Anwärter zur Anfertigung der schriftlichen Arbeit für einen Monat durch die Hochschule vollständig von der praktischen Ausbildung freigestellt werden.“

 

  • § 18 Absatz 5 APrOVw gD:

„Das Nähere zu Ausbildungsinhalten und zum Studienablauf wird von den Hochschulen unter Beachtung der Absätze 1 bis 4 sowie der §§ 19 bis 24 jeweils durch Satzung, die der Zustimmung des Innenministeriums bedarf, geregelt.“

 

  • § 16 Absatz 3 der SPO für den Bachelorstudiengang „Gehobener Verwaltungsdienst – Public Management“:

„Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit umfasst die letzten drei Monate der praktischen Ausbildung. Die Betroffenen werden im letzten Monat der Bearbeitungszeit von der praktischen Ausbildung vollständig freigestellt. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Bei Fristüberschreitung gilt die Bachelorarbeit als nicht bestanden.“

 

Wir hoffen zur Schaffung von Klarheit beigetragen zu haben.


4. Vergünstigtes Ticket für die Fahrt zum Bleyle-Areal?

Liebe Bleyle-Arealer,

 

von Seiten der Studierenden wurde an den APR herangetragen, dass S-Bahn - Fahrten zwischen der S-Bahn-Haltestelle "Favoritepark" und dem Ludwigsburger Bahnhof kostengünstiger werden müssen, wenn viele Studierende, die im Studentendorf wohnen oder auf dem Hochschulparkplatz parken, ab kommendem September täglich in die Innenstadt pendeln müssen.

Der APR hat sich dieser Herausforderung gestellt und ein Schreiben an die Geschäftsführer des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) verfasst, dessen Wortlaut wir euch nicht vorenthalten möchten.  Die Antwort des VVS ist leider nicht positiv. Wir bekommen keine vergünstigten Konditionen für die Fahrt ins Bleyle-Areal. Die begründete Antwort haben wir euch online gestellt.

Schreiben an die Geschäftsführer des VVS

Antwortschreiben der Geschäftsführer des VVS

  

Viele Grüße

Euer APR

Letzte Änderung: 10. November 2021 zum Seitenanfang