Ausbildungspersonalrat (APR)
Für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen und Beamte im Vorbereitungsdienst kann das Innenministerium Baden-Württemberg durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Ausbildungspersonalräte gebildet werden. Mit Verordnung vom 15. Januar 2010 hat das Innenministerium dies für die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl für alle Studiengänge der Innenverwaltung getan. (Verordnung des Innenministeriums über Ausbildungspersonalräte für die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Verwaltungsdienstes - AusbPersV)
Danach beträgt die regelmäßige Amtszeit des Ausbildungspersonalrates (APR) – abweichend von der Regeldauer im LPVG von 4 Jahren – ein Jahr, was seine Begründung in der Dauer und Struktur des Studienablaufs findet. Die regelmäßigen Wahlen haben laut Verordnung im Mai eines jeden Jahres stattzufinden. Er besteht aus insgesamt 11 Mitgliedern des Bachelor-Studiengangs Public Management. Laut Landespersonalvertretungsgesetz sind sie ehrenamtlich tätig.
Der Zuständigkeitsbereich des APR umfasst sinngemäß alle die Anwärter*innen betreffenden Maßnahmen der Hochschule. Hierbei hat der Ausbildungspersonalrat ein Beteiligungsrecht. Der Ausbildungspersonalrat kann sich eine Geschäftsordnung geben und wählt einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter aus seiner Mitte. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Mitglieder anwesend sind. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur ordentlichen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich ist, hat keine Minderung der Dienstbezüge zur Folge. Außerdem können Dienstbefreiungen in entsprechendem Umfang gewährt werden, wenn eine die regelmäßige Arbeitszeit überschreitende Beanspruchung erfolgt – darüber hinaus sind die Reisekosten von der Dienststelle zu erstatten.
Die Sitzungen des Ausbildungspersonalrates finden mindestens einmal im Vierteljahr sowie im Bedarfsfall statt. An diesen Terminen nimmt gegebenenfalls auch der Hochschulrektor sowie auch Vertreter*innen des örtlichen Personalrates der Hochschulbeschäftigten teil. Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden erstellt, welcher auch für die Einberufung der Sitzungen zuständig ist.