Prüfungen und Bewertung von Studienleistungen
Das vorrangige Studienziel ist das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und eine Übernahme in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Daneben können die Studierenden den Hochschulgrad eines Bachelor of Laws (LL.B) erlangen. Es handelt sich also um zwei verschiedene Studienabschlüsse.
Die Studierenden müssen für den Bachelor zwar keine zusätzlichen Prüfungen ablegen. Allerdings werden die Studienleistungen nach der für die Laufbahnprüfung maßgeblichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO) und der Bachelorordnung (BO) bzw. der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO) unterschiedlich gewichtet. Wie sich die jeweiligen Gesamtnoten zusammensetzen, können Sie den Übersichten "Wertigkeit StBAPO" (vgl. § 45 StBAPO) und "Wertigkeit Bachelorstudiengang" (vgl. § 17 der BO/SPO) entnehmen (s. die auf dieser Seite eingestellten Dokumente). Zudem setzt die Verleihung des Bachelorgrads voraus, dass alle Module mindestens mit der Note "ausreichend" bestanden werden (§ 9 der BO/SPO).
Folgende Studienleistungen sehen die StBAPO und die BO/SPO vor:
- Während und am Ende eines Studienabschnitts sind schriftliche Prüfungen abzulegen, die direkt oder im Rahmen einer Dozentenbeurteilung (Klausurnote und mündliche Leistung in den Vorlesungen) Eingang in die oben genannten Gesamtnoten finden. Besonderes Gewicht kommt der Laufbahnprüfung am Ende des Hauptstudiums zu.
- Im Grundstudium II und III müssen im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" zwei Wahlpflichtfächer belegt und erfolgreich abgeschlossen werden.
- Das Modul "Sozialwissenschaften" wird mit einer Projektarbeit mit Präsentation am Beginn des Hauptstudiums abgeschlossen.
- Im Studienabschnitt G III und im Hauptstudium erstellen die Studierenden eine Bachelorarbeit, die gleichzeitig schriftliche Arbeit im Sinne des § 18 IX StBAPO ist. Weitergehende Informationen zur Bachelorarbeit können der rechten Spalte unter "Informationen zur Bachelorarbeit" entnommen werden. Hier geht es zum Anmeldesystem.
Rechtsstand von Gesetzessammlungen etc.
In den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verwendete Gesetzestexte, Erlasse, Richtlinien etc. müssen immer aktuell sein, d.h. bei Loseblattsammlungen ist die aktuelle Nachlieferung einzusortieren. Aussortierte Fassungen der Loseblattsammlung sollen in einem gesonderten Ordner zur Prüfung mitgenommen werden, um gegebenenfalls eine Klausur mit Rechtsstand 31.12. des Vorjahres lösen zu können.
Diese Ausführungen gelten für das gesamte Steuerstudium (einschließlich der Laufbahnprüfung).