Rechtsstand von Gesetzessammlungen etc.

In den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verwendete Gesetzestexte, Erlasse, Richtlinien etc. müssen immer aktuell sein, d.h. bei Loseblattsammlungen ist die aktuelle Nachlieferung einzusortieren. Aussortierte Fassungen der Loseblattsammlung sollen in einem gesonderten Ordner zur Prüfung mitgenommen werden, um gegebenenfalls eine Klausur mit Rechtsstand 31.12. des Vorjahres lösen zu können.

Diese Ausführungen gelten für das gesamte Steuerstudium (einschließlich der Laufbahnprüfung).

PDF-Dokumente zum Download

zugelassene Hilfsmittel

zulässige Taschenrechner Einstellungsjahrgänge ab März 2020

Wertigkeiten der Prüfungsleistungen nach der StBAPO

Wertigkeit der Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang

Informationen zur Bachelorarbeit

 

Einstellung im Oktober 2021

Einstellung im März 2021