Bachelor-Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"
Allgemeine Informationen zum Studium
Das Steuerstudium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg (Fakultät II) beruht zum einen auf dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (StBAPO), die die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Länder bundeseinheitlich regeln. Demnach endet das Studium mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung - einer Staatsprüfung. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen haben im Anschluss die Möglichkeit, in die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg übernommen zu werden.
Zum anderen verleiht die HVF erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) entsprechend der Bachelorordnung (BO) bzw. der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO). Die SPO gilt für die Einstellungsjahrgänge ab März 2018. Einige Vorschriften der SPO - insbesondere zum Studienbeginn im März und zur Abgabe der Bachelorarbeit - gelten aber bereits für frühere Einstellungsjahrgänge (vgl. dazu § 21 SPO). Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang finden Sie unten unter dem Punkt "Bachelor of Laws (LL.B.)".
Beginn und Dauer des Steuerstudiums
Studienbeginn ist der Beginn des Wintersemesters (Oktober). Seit 2016 ist es möglich, das Studium auch zum Sommersemester (März) aufzunehmen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Punkt "Aktuelles".
Das insgesamt 3-jährige Steuerstudium umfasst Fachstudien mit 21 Monaten an der Hochschule und eine 15-monatige berufspraktische Ausbildung bei dem selbst gewählten Ausbildungsfinanzamt. Das bedeutet, die Theoriephasen an der HVF mit dem Grundstudium I (fünf Monate), dem Grundstudium II (vier Monate), dem Grundstudium III (fünf Monate) sowie dem Hauptstudium (sieben Monate) wechseln sich mit den vier Praxisphasen regelmäßig ab. Eine grafische Übersicht zum Studienverlauf zeigen die beiden Schaubilder "Studienbeginn im Oktober" und "Studienbeginn im März".
Studieren mit Gehalt
Anders als die meisten anderen Studierenden genießen die Studierenden an der HVF Ludwigsburg die Vorteile eines dualen Studiums: Sie befinden sich im Vorbereitungsdienst der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung und erhalten als Beamtenanwärterinnen und -anwärter (Beamtin/Beamter auf Widerruf) eine monatliche Ausbildungsvergütung von rund 1.200 € und Beihilfen bei Krankheitskosten - auch während der Studienzeiten.
Studienbedingungen
Auch im Hinblick auf die Studienbedingungen unterscheidet sich das Studium an der HVF von dem an anderen Hochschulen, weshalb die Abbrecher- und Nichtbestehensquote vergleichsweise gering ist: Die Vorlesungen erfolgen in Kleingruppen (sog. Arbeitsgemeinschaften) mit jeweils ca. 30 Studierenden. Dies ermöglicht ein gutes Betreuungsverhältnis bei der Vermittlung der bundeseinheitlichen Studieninhalte.
Neben den hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und -lehrern (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten) unterrichten auch Lehrbeauftragte aus der Finanzverwaltung, von den Finanzgerichten und aus der Privatwirtschaft, um den Praxisbezug der Ausbildung weiter zu stärken.
Die Vorlesungen erfolgen anhand von Wochenstundenplänen (Zugang über Moodle; passwortgeschützt), die den bundeseinheitlichen Vorgaben des StBAG und der StBAPO entsprechen.
Studienfächer, Prüfungen und Leistungskontrollen
Die Studienfächer bestehen aus Pflichtfächern, Wahlpflichtfächern, Schwerpunktthemen und Fallstudien. Während und nach einem Semester sind verschiedene Prüfungen abzulegen. Informationen zu den Leistungsnachweisen und deren Gewichtung erhalten Sie hier.
Bachelor of Laws (LL.B.)
Bis 2007 wurde Absolventinnen und Absolventen mit Bestehen der Laufbahnprüfung der akademische Grad einer Diplom-Finanzwirtin (FH)/eines Diplom-Finanzwirts (FH) verliehen. Im Zuge des sog. "Bologna-Prozesses", der eine europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen vorsieht, hat Baden-Württemberg als bisher einziges Bundesland den Diplomstudiengang auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Der von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur in Hannover ab dem Jahr 2008 akkreditierte Studiengang wurde im Jahr 2015 für fünf Jahre reakkreditiert. Nach dem European Credit Transfer System hat das Steuerstudium einen Umfang von 180 ECTS-Punkten.
Die Einführung des Bachelorstudiengangs machte eine Modualisierung erforderlich. Voraussetzung für die Erlangung des Bachelors ist das Bestehen aller 27 Module. Die Module sind mit den Studieninhalten nach der StBAPO identisch. Weitere Informationen zu den Prüfungsleistungen und deren Gewichtung bei der Bachelornote erhalten Sie hier.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Wegen der demografischen Entwicklung sind die Übernahmechancen nach einer erfolgreichen Laufbahnprüfung ebenso wie die weiteren Karrierechancen in der Finanzverwaltung sehr gut. Die Nachwuchskräfte erwartet ein vielfältiges und interessantes Spektrum an Einsatzmöglichkeiten im "klassisch" steuerlichen Bereich (z.B. in der Veranlagung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung) sowie in nicht "klassisch" steuerlichen Aufgabenfeldern als Personal- oder Organisationssachbearbeiter(in), EDV-Programmierer(in) etc. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Imagefilm des Studiengangs Steuerverwaltung
Weitere Informationen und pdf-Dokumente zum Download
Rechtsvorschriften
Steuerbeamtenausbildung und -prüfung (Staatsprüfung)
Bachelorstudium (LL.B.)
Bachelorordnung (BO)
gilt für die Einstellungsjahrgänge bis
Oktober 2017; vgl. aber § 21 SPO
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO)
gilt für die Einstellungsjahrgänge ab März 2018