Im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung" (Fakultät II) werden die theoretischen Grundlagen gelegt, um die Studierenden auf die Tätigkeit im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung vorzubereiten. Studienziele sind das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und die Verleihung des Hochschulgrads Bachelor of Laws (LL.B).
Das Steuerstudium erstreckt sich über insgesamt drei Jahre. Es verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt. Der regelmäßige Wechsel zwischen Hochschule und Verwaltung gewährleistet eine umfassende und praxisnahe Vermittlung nahezu aller Bereiche des Steuerrechts. Neben (steuer-) rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden auch methodische und soziale Kompetenzen vermittelt, um den vielfältigen Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Mehr zu diesem Studiengang erfahren Sie hier.
Nach dem Steuerstudium können die Absolventinnen und Absolventen in der gesamten Steuerverwaltung des Landes - in den Finanzämtern, in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe oder im Ministerium für Finanzen - als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter eingesetzt werden.