Die Studienkommission
Für die Lehre und die mit dem Studium zusammenhängenden Aufgaben wird vom Fakultätsrat eine Studienkommission bestellt. Sie besteht aus maximal zehn Mitgliedern, davon vier studentische Mitglieder. Ein Studierender soll Mitglied des Fakultätsrates sein. Rechtsgrundlage für die Studienkommission ist § 26 des Landeshochschulgesetzes. Den Vorsitz führt die Studiendekanin kraft Amtes.
Im Besonderen ist es Aufgabe der Studienkommission, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums zu erarbeiten. Ebenso erarbeitet die Studienkommission Vorschläge, wie die für das Studium und die Lehre vorgesehenen Mittel zu verwenden sind. Auch die Evaluation der Lehre gehört in den Aufgabenbereich der Kommission.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Studienkommission sowie zu den Sitzungsinhalten sind im Intranet nachzulesen unter "Gremien - Studienkommissionen - Public Management"
Diese Seite wird betreut von
Niki Adams pm-ba [ӕ] hs-Ludwigsburg.de