Modulhandbuch
Modulübersicht
Studien- und Prüfungsordnung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Proseminarordnung
Zulässiger Inhalt von Vorschriftensammlungen und sonstigen Hilfsmitteln bei Prüfungen
Anerkennung von außerhalb der Hochschule erworbenen Studienleistungen
Laut § 22 Absatz 1 und 2 der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ludwigsburg Studiengang Public Management werden nach § 35 des Landeshochschulgesetzes (LHG) an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworbene Kompetenzen anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen.
Nähere Informationen hierzu finden Hochschulangehörige im Intranet.