Gastdozenturen
Im Rahmen des Erasmus+-Programms werden Gastdozenturen an den europäischen Partnerhochschulen gefördert, mit denen die Hochschule Ludwigsburg ein entsprechendes Abkommen (Inter-Institutional Agreement) hat. Die Gastlehrenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und mit dem Lehrangebot spezielles Fachwissen an Studierende der Partnerhochschulen vermitteln. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Rahmenbedingungen
- Teilnehmen können Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, Lehrkräfte, Dozenten ohne Dotierung, Doktoranden, Lehrbeauftrage, emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, wissenschaftliche Mitarbeiter sowie Mitarbeiter von Unternehmen und anderen Organisationen.
- Lehraufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.
- Die Unterrichtsveranstaltungen an der Gasthochschule müssen sich direkt an Studierende richten. Eine Förderung zur Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Exkursionen ist ausgeschlossen.
- Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Förderung
- Reisekosten nach Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt werden.
- Tagesgeldpauschalen nach Ländergruppe.
In den letzten Jahren war es möglich, alle Erasmus+-Gastdozenturen vollumfänglich zu fördern. Deshalb werden im Moment alle Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sollten in diesem akademischen Jahr mehr Auslandsaufenthalte geplant werden als uns Mittel zur Verfügung stehen, so behalten wir uns das Recht vor, die Förderdauer gegenüber der Aufenthaltsdauer zu reduzieren.
Antragstellung
1. Vor dem geplanten Aufenthalt:
Bitte stellen Sie vor Antritt der Reise einen entsprechenden Dienstreiseantrag bei der Reisekostenstelle.
Eine Dienstreiseabrechnung ist nicht erforderlich, da es sich um eine EU-Förderpauschale handelt. Sie sind allerdings verpflichtet, die Pauschale als Einnahme zusammen mit den Belegen über Ihre tatsächlichen Reisekosten bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. Als Einnahmenachweis gilt das Grant Agreement.
- Einreichung eines formlosen Antrags mit geplanten Daten und der genauen Angabe der Unterrichtsstunden (spätestens acht Wochen vor der Reise) beim Auslandsamt.
- Zusendung der Vertragsunterlagen, Klärung von Formalitäten mit der Partnereinrichtung durch das Auslandsamt.
- Rücksendung der unterschriebenen Annahmeerklärung (sogenanntes Grant Agreement) an das Auslandsamt.
2. Nach der Mobilitätszusage:
- Einreichung eines Dienstreiseantrags bei der Reisekostenstelle unter Angabe der vom Auslandsamt mitgeteilten Projektnummer bzw. Kostenstelle.
- Auszahlung der ersten Förderrate in Höhe von 70 % der bewilligten Fördersumme.
3. Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts:
- Einreichung einer Bescheinigung der Gasthochschule sowie eines Erfahrungsberichts (nach Aufforderung durch die EU) und der Reisekostenabrechnung im Auslandsamt.
- Prüfung und Weiterleitung der Reisekostenabrechnung durch das Auslandsamt.
Entsendebescheinigung
Wie die Personalabteilung mitteilte, ist bei Dienstreisen ins Ausland künftig unbedingt auch eine offizielle Entsendebescheinigung des Arbeitgebers (sog. A1-Bescheinigung) mitzuführen. Lehrenden- oder Personalaufenthalte mit Erasmus+ sollten daher ca. fünf bis sechs Wochen Vorlauf haben, da es leider einige Wochen dauern kann, bis Sie die Bescheinigung durch das LBV erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Intranetseiten der Personalabteilung.
Das Formblatt zur Entsendebescheinigung finden Sie hier.
Stand Sep 2019

Kontakt
Frau Dr. Natalia Jörg
Leitung Akademisches Auslandsamt
natalia.joerg [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Tel.: (07141) 140-1 545
Raum: 4.139
Frau Nicole Eisenbraun
Projektmanagement AAA
nicole.eisenbraun [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Tel.: (07141) 140-1 484
Raum: 4.139
Entsendebescheinigung
Wie die Personalabteilung mitteilte, ist seit 01.01.2019 bei Dienstreisen ins Ausland künftig unbedingt auch eine offizielle Entsendebescheinigung des Arbeitgebers (sog. A1-Bescheinigung) mitzuführen. Lehrenden- oder Personalaufenthalte mit Erasmus+ sollten daher ca. fünf bis sechs Wochen Vorlauf haben, da es leider einige Wochen dauern kann, bis Sie die Bescheinigung durch das LBV erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Intranetseiten der Personalabteilung.
Das Formblatt zur Entsendebescheinigung finden Sie hier.