Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Im Rahmen des Erasmus+-Programms werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen, in Unternehmen und Organisationen gefördert.
Förderziele
- Stärkung des fachlichen Austauschs
- Gewinnung neuer Einblicke und Erkenntnisse, die für den eigenen Arbeitsbereich relevant sind
- Stärkung der interkulturellen und Fremdsprachenkompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Weiterbildungsformate
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Staff Weeks
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen, z. B. Kurse des Executive Training Institute Malta (ETI)
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschulangehörigen.
Die Erasmus+-Förderung umfasst Reisekostenpauschalen (nach Entfernung) und Tagessätze (nach Zielland). Bitte beachten Sie: Die Übernahme von Sprachkursgebühren ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen wird ebenfalls nicht gefördert.
Vorgehen
- Erstinformation und Beratung sowie Abstimmung von Zielen und Inhalten mit dem Akademischen Auslandsamt.
- Einreichung eines formlosen Antrags unter Angabe des Zeitraums, der geplanten Aufenthaltsdauer und des Ziellandes bzw. des Namens der gastgebenden Einrichtung.
- Versand von Vertragsunterlagen und Klärung von Formalitäten durch das Auslandsamt.
- Rücksendung der unterschriebenen Annahmeerklärung (sogenanntes Grant Agreement) an das Auslandsamt.
- Nach Mittelbewilligung: Einreichung eines Dienstreiseantrags bei der Reisekostenstelle unter Angabe der entsprechenden Projektnummer bzw. Kostenstelle.
- Auszahlung der bewilligten Fördersumme in zwei Raten. Geförderte Personen sind verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes eine Bestätigung der gastgebenden Einrichtung sowie einen Erfahrungsbericht und die Reisekostenabrechnung mit Originalbelegen beim Auslandsamt einzureichen.
Stand Sep 2019

Kontakt
Frau Dr. Natalia Jörg
Leitung Akademisches Auslandsamt
natalia.joerg [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Tel.: (07141) 140-1 545
Raum: 4.139
Frau Nicole Eisenbraun
Projektmanagement AAA
nicole.eisenbraun [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Tel.: (07141) 140-1 484
Raum: 4.139
Entsendebescheinigung
Wie die Personalabteilung mitteilte, ist seit 01.01.2019 bei Dienstreisen ins Ausland künftig unbedingt auch eine offizielle Entsendebescheinigung des Arbeitgebers (sog. A1-Bescheinigung) mitzuführen. Lehrenden- oder Personalaufenthalte mit Erasmus+ sollten daher ca. fünf bis sechs Wochen Vorlauf haben, da es leider einige Wochen dauern kann, bis Sie die Bescheinigung durch das LBV erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Intranetseiten der Personalabteilung.
Das Formblatt zur Entsendebescheinigung finden Sie hier.