Service Gleichstellung
Als Gleichstellungsbeauftragte setzen wir uns dafür ein, die Verbindung von Hochschulkarriere und Familie zu erleichtern und der noch bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen bei Professuren und Leitungsfunktionen durch zielgerichtete Fördermaßnahmen zu begegnen. Wir sind sehr gerne für Sie da bei allen Fragen zur Gleichstellung und Vielfalt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderprogrammen, Bewerbungs- oder Berufungsverfahren, Herausforderungen im Studium oder am Arbeitsplatz, Diskriminierung und gendersensibler Kommunikation. Darüber hinaus bieten wir Beratung und Unterstützung bei Mobbing oder sexueller Belästigung.
Selbstverständlich sind die Beratungsgespräche vertraulich und es werden keine Informationen ohne Absprache an Dritte weitergegeben.
Gleichstellung an Hochschulen
Nach § 4 I Landeshochschulgesetz (LHG) sind vom Senat der Hochschulen aus dem Kreis der Professorinnen eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin zu wählen. Die Grundordnung regelt im Weiteren die Anzahl der Stellvertreterinnen sowie die Dauer der Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Die Kernaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht nach § 4 Abs. 2 S. 1 LHG darin die Hochschule bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu unterstützen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Eine Aufgabe ist es, die Erhöhung der Frauenanteile in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu fördern. Des Weiteren sorgt die Gleichstellungsbeauftragte für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium.
Sie ist an der Hochschule für das wissenschaftliche Personal und für Studierende zuständig.
Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- Die Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Senat und den Berufungskommissionen mit Stimmrecht an.
- An den Fakultätsrats –und Hochschulratssitzungen nimmt sie mit beratender Stimme teil.
- Maßnahmen, die sie für unvereinbar mit § 4 LHG oder mit anderen gleichstellungsrechtlichen Vorschriften hält, kann sie schriftlich beanstanden. Außerdem ist die Gleichstellungsbeauftragte über jede Angelegenheit, die einen unmittelbaren Bezug zu ihrer Aufgabenstellung aufweist, frühzeitig zu unterrichten.
Über ihre Arbeit berichtet sie jährlich gegenüber dem Senat und dem Hochschulrat.
Kontakt

Prof. Dr. Sarah Bunk
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 4.004
Tel. 07141 140 - 1516
sarah.bunk [ӕ] hs-ludwigsburg.de

Prof. Dr. Hartwig Maier
Stv. Gleichstellungsbeauftragter
Raum 6.016
Tel. 07141 140 - 1462
hartwig.maier [ӕ] hs-ludwigsburg.de

Prof. Dr. Friederike Meurer
Stv. Gleichstellungsbeauftragte
Raum 4.004
Tel. 07141 140 - 1516
friederike.meurer@hs-ludwigsburg.de

Susanne Maier, M.A.
Referentin für Gleichstellung und Chancengleichheit
Raum 6.028A
Tel. 07141 140 - 1635
susanne.maier [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Gleichstellung [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Sprechstunden nach Absprache
