Was steht im Gleichstellungsplan?
Unsere Hochschule hat sich als moderne und offene Hochschule zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung auf allen Ebenen zu fördern und voran zu bringen.
Vieles ist wurde schon erreicht, wie z.B. flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Telearbeit für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, eine Eltern–AG in Fakultät I mit familienfreundlicheren Vorlesungszeiten für Studierende mit Kind(ern), das "audit familiengerechte hochschule", die Beteiligung der Hochschule an Förderprogrammen für mehr Frauen als Professorinnen (CoMenT – Programm) etc.
Nach § 4 Abs. 5 S. 1 und 2 LHG stellen die Hochschulen für die Dauer von 5 Jahren Gleichstellungspläne für das hauptberuflich tätige Personal auf, die konkrete Ziele und Maßnahmen enthalten.
Hier finden Sie den aktuellen Gleichstellungsplan.
Der Chancengleichheitsplan
Für Dienststellen mit 50 und mehr Beschäftigten wird die Erstellung eines Chancengleichheitsplans erforderlich. In ihm wird abgebildet, in welchen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind mit dem Ziel, genügend Frauen mit der notwendigen Qualifikation zu gewinnen.
Im Chancengleichheitsplan ist festgelegt, wie und mit welchen Maßnahmen die Frauenanteile auf allen Ebenen vor allem hinsichtlich der Positionen mit Leitungsaufgaben gefördert werden sollen.
Hier finden Sie den aktuellen Chancengleichheitsplan.
Kontakt

Prof. Dr. Sarah Bunk
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 4.004
Tel. 07141 140 - 1516
sarah.bunk [ӕ] hs-ludwigsburg.de

Winfried Führer
Beauftragter für Chancengleichheit
Raum 5.106
Tel. 07141 140 - 1527
winfried.fuehrer [ӕ] hs-ludwigsburg.de

Susanne Maier, M.A.
Referentin für Gleichstellung und Chancengleichheit
Raum 6.028A
Tel. 07141 140 - 1635
susanne.maier [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Gleichstellung [ӕ] hs-ludwigsburg.de
Sprechstunden nach Absprache
