Modulprüfungen Allgemeine Finanzverwaltung
Die erfolgreiche Teilnahme an Modulen wird durch eine bestandene (mindestens Note 4,0 oder besser) Modulprüfung nachgewiesen.
Folgende Prüfungsformen sind möglich:
- Klausur
- Mündliche Prüfung
- Hausarbeit
- Referat/Präsentation
- Projektarbeit
- Praktikumsbericht
- Teilnahmebescheinigung
Der Prüfungsplan gem. Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung legt fest, in welchem Umfang und in welchen der genannten Formen Prüfungsleistungen in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen und ob und in welchem Umfang die einzelnen Modulprüfungen in das Gesamtergebnis einfließen.
Die Kombination einzelner Formen studienbegleitender Prüfungsleistungen ist möglich.
Soweit der Prüfungsplan Alternativen zulässt, legt der Prüfungsausschuss vor Beginn des betroffenen Moduls die Form der Prüfungsleistung fest.