Überweisung von Bibliotheksgebühren
Anfallende Bibliotheksgebühren (Mahngebühren, Portoersatz, Fernleihgebühren usw) können ab sofort ausschließlich per Überweisung beglichen werden.
Die Barzahlung in der Bibliothek ist nicht mehr möglich!
Bitte überweisen Sie offene Bibliotheksgebühren an die
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN DE02 6005 0101 7495 5301 02
Verwendungszweck: Kz: 2275270001428, Name + Matrikelnummer
Ohne korrekte Angaben im Verwendungszweck lässt sich Ihre Zahlung nicht zuordnen!
Da es sich bei dem Konto um ein Sammelkonto der LOK handelt, kann es mehrere Tage dauern, bis die Zahlung für die Bibliothek verbucht und Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben wird. Bitte sehen Sie von Rückfragen dazu ab.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek
Der Senat der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 (geändert durch Senatsbeschluss vom 20.02.2018) für die Bibliothek der HVF Ludwigsburg folgende Verwaltungs- und Benutzungsordnung erlassen (aktualisiert aufgrund der Änderungssatzung vom 07.07.2020):
Erweiterte Benutzerordnung zur Benutzung der Bibliothek
Erlassen vom Senat der HVF Ludwigsburg in seiner Sitzung am 26.01.11 (geändert durch Senatsbeschluss vom 20.02.2018) und in Kraft getreten am folgenden Tag durch öffentliche Bekanntmachung:
Ordnung über die Erhebung von Bibliotheksgebühren
Aufgrund von § 2 i.V.m. § 19 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1, 56), zuletzt geändert durch Art. 3 des Zweiten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 435) hat der Senat der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Ziff. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. Januar 2005, zuletzt geändert durch Art. 30 des Dienstrechtsreformgesetzes (DRG) vom 27. Oktober 2010 (GBl. S. 793) am 26.01.2011 (geändert durch Senatsbeschluss vom 16.03.2022) die folgende Ordnung beschlossen (aktualisiert aufgrund der Änderungssatzung vom 07.07.2020):