Wenn der Betriebsratsvorsitzende ein “Scheisswochenende” wünscht, kann es sein, dass ein nachfolgendes Gerichtsverfahren ebenfalls besch. … läuft.
Prof. Dr. Arnd Diringer beschäftigt sich in seinem Beitrag mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Begrüßung und Abschied.
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