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Im Studiengang "Gehobener Dienst in der Steuerverwaltung" (Steuerstudium), der der Fakultät II - Steuerrecht und Wirtschaftsrecht - zugeordnet ist, werden die Studierenden fachtheoretisch und berufspraktisch für die Tätigkeit des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung ausgebildet. Das Studienziel ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung und die damit verbundene Verleihung des Hochschulgrads Bachelor of Laws (LL.B).
Diese Seiten betreut: Dekan Prof. Dr. Bächle
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