Hochschule / Strukturen

   
 

Senat

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Lehre, Studium und Forschung, die von grundsätzlicher Bedeutung und nicht durch Gesetz zur abschließenden Entscheidung einem anderen Organ, den Fachbereichen oder den Hochschuleinrichtungen übertragen sind. Der Senat ist u.a. zuständig für:

  • die Beschlussfassung über die Grundordnung
  • die Beschlussfassung über den Erlass von Ordnungen für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen
  • die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und gemeinsamen Kommissionen.
Der Senat kann beschließende und beratende Ausschüsse bilden. Die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse müssen Mitglieder des Senats sein.

Beratende Senatsausschüsse:

  • Senatsausschuss "Auswärtige Beziehungen"
  • Senatsausschuss "Informationstechniken"

 

     

Zusammensetzung des Senats: Anmeldung

Mitglieder kraft Amtes:

Rektor Prof. Walter Maier
Prorektor Prof. Dr. Helmut Hopp
Prorektor Prof. Wolfgang Rieth
Kanzler Walter Veigel
Dekan Prof. Thomas Schad
Dekan Fakultät II Prof. Dr. Ekkehard Bächle
Prof.in Dr. Helen Reck, Gleichstellungsbeauftragte

Aufgrund von Wahlen:

ORR Jutta Breitenstein
Prof. Bernfried Fanck
Prof. Jürgen Hottmann
Prof. Manfred Matjeka M.A.
Prof. Dr. Richard Reschl
Prof. Dr. Oliver Sievering
Prof.'in Regine Volk
ROIin Ulla Gottwald
AN Michael Söffge
ANin Lore Steinbrenner

studentische Vertreter:
Matthias Baschnagel 04/08
Ralf Barth A/09
Sarah Gunsch 05/08
Jochen König A/07 (AStA -Vorsitzender )

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