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Senat
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Lehre, Studium und Forschung, die von grundsätzlicher Bedeutung und nicht durch Gesetz zur abschließenden Entscheidung einem anderen Organ, den Fachbereichen oder den Hochschuleinrichtungen übertragen sind. Der Senat ist u.a. zuständig für:
- die Beschlussfassung über die Grundordnung
- die Beschlussfassung über den Erlass von Ordnungen für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen
- die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und gemeinsamen Kommissionen.
Der Senat kann beschließende und beratende Ausschüsse bilden. Die stimmberechtigten Mitglieder der beschließenden Ausschüsse müssen Mitglieder des Senats sein.
Beratende Senatsausschüsse:
- Senatsausschuss "Auswärtige Beziehungen"
- Senatsausschuss "Informationstechniken"
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