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Rektorat Das Rektorat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Das Rektorat regelt die innere Organisation der Verwaltung. Es trägt Sorge für den wirtschaftlichen Einsatz des vorhandenen Personals und der zur Verfügung stehenden Sachmittel und Einrichtungen. Das Rektorat bereitet die Sitzungen des Senats und seiner Ausschüsse sowie des Hochschulrats vor und vollzieht die Beschlüsse. |
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