Aufgabenbereiche des Studienbüros sind u.a.
Im Krankheitsfall müssen Sie sich bis 10.00 Uhr krank gemeldet haben. Bitte erledigen Sie dies, wenn möglich, direkt per Mail unter Angabe Ihrer AG, da wir in jedem Fall eine schriftliche Krankmeldung benötigen.
Ab dem 4. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest notwendig. Bei Prüfungen ein Attest vom Amtsarzt.
Der Studentenwerksbeitrag für das Sommersemester 2012 beträgt 71,35 € und ist zu Beginn des Semesters zu entrichten.
Zur Entrichtung des Studentenwerksbeitrages benutzen Sie bitte die Bezahlfunktion im QIS-Portal. Sie benötigen dadurch keinen Zahlungsnachweis und können Ihren Studierendenausweis direkt validieren und alle Vergünstigungen sofort in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, eine Validierung für das Wintersemester 2011/12 ist ab sofort nicht mehr möglich.
Hier finden Sie nützliche Vordrucke: